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9 C 738/83 - Allgemein üblicher Zustand; schriftliche Mitteilung im Prozeß; Wohnwertverbesserung; Modernisierungsmaßnahme; Duldungspflicht d. Mieters; Zustand, allgemein üblich; Mitteilung, schriftliche; Gas- Etagenheizung; Mietsache, Verbesserung derLeitsatz: 1. Beim Einbau einer Etagenheizung oder Zentralheizung handelt es sich um eine wohnwertverbessernde Maßnahme, die dem allgemein üblichen Zustand i. S. des § 541 Abs. 1 letzter Halbsatz BGB entspricht. 2. Der Vermieter kann die durch § 541 b Abs. 2 BGB gestellten Anforderungen auch noch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholen.AG Tempelhof-Kreuzberg11.04.1984
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2 C 249/83 - Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung, WartungspauschaleLeitsatz: 1. Der auf Heizkostennachzahlung in Anspruch genommene Mieter bestreitet die Richtigkeit einer Heizkostenabrechnung jedenfalls dann hinreichend substantiiert, wenn er auf die annäherende Verdoppelung der Heizkosten gegenüber der Vorperiode hinweist, ein kostengünstiges Betreiben der Anlage in Zweifel zieht und eine solche Verdoppelung weder in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung von Löhnen und Preisen noch in der Abrechnung des Vermieters irgendeine erkennbare Rechtfertigung findet. 2. Zur Vereinbarung eines pauschalen Wartungsvertrages. 3. Eine Erhöhung des Heizkostenvorschusses setzt eine wirksame ordnungsgemäße Abrechnung der vergangenen Heizperiode voraus.AG Tiergarten10.06.1983
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13 C 72/83 - Bedienungs- und Wartungskosten als Heizkosten; Heizkostenabrechnung; Ölfeuerungsanlage; Warmwasserbereiter, zentraler; Bedienungskosten; WartungskostenLeitsatz: 1. Bei einer halbautomatischen Ölfeuerungsanlage dürfen Bedienungskosten angesetzt werden. 2. Auch bei einem elektrischen Warmwasserbereiter ist eine Wartung zur Erhaltung der ständigen Betriebssicherheit angebracht; die Kosten dafür sind umlagefähig.AG Schöneberg18.04.1983
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11 C 625/82 - Verbotene Eigenmacht; Eigenmacht/verbotene durch Vermieter; Entfernung/eines Fahrrades durch den Vermieter; Fahrrad/Entfernung durch den Vermieter; verbotene Eigenmacht/des Vermieters durch Entfernung eines Fahrrades vom Hof; einstweilige Verfügung/gegen Entfernung des Fahrrades vom HofLeitsatz: Eigenmächtiges Entfernen des Fahrrades des Mieters vom Hof durch den Vermieter stellt verbotene Eigenmacht dar; gegen eine dahingehende Androhung kann der Mieter eine einstweilige Verfügung erwirken, die allerdings die Entscheidung in der Hauptsache (Recht des Mieters, sein Fahrrad auf dem Hof abzustellen) in keiner Weise präjudiziert.AG Schöneberg29.10.1982
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6 C 191/81 - Unbefugte Gebrauchsüberlassung; Anmeldung/polizeiliche des Untermieters; Gebrauchsüberlassung/an Tochter; Kündigung/fristlose bei Überlassung an Tochter; Tochter des Mieters/zulässige Gebrauchsüberlassung; fristlose Kündigung/keine bei Aufnahme der Tochter mit FamilieLeitsatz: Die Aufnahme einer Tochter und deren Familie für begrenzte Zeit (hier: etwa ein Jahr) stellt keine unerlaubte Gebrauchsüberlassung dar, solange kein selbständiger Haushalt geführt wird.AG Charlottenburg07.07.1981
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BVerwG 7 B 103.05 - Gehörsrüge; AnhörungsrügeLeitsatz: Zu Umfang und Voraussetzungen der Anhörungsrüge.BVerwG03.01.2006
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OVG 7 B 83.88 - Verwaltungsgerichtliches Verfahren; Aufklärungspflicht; Gelegenheit zur Stellungnahme; Berücksichtigung von BelegenLeitsatz: Will das Verwaltungsgericht Belege für Aufwendungen wegen Unvollständigkeit oder mangelnder Nachvollziehbarkeit unberücksichtigt lassen, die im vor angegangenen Verfahren von den Verwaltungsbehörden anerkannt worden waren, so muß es seine Bedenken mit den Parteien spätestens in der mündlichen Verhandlung im einzelnen erörtern und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.OVG Berlin15.02.1989
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VG 2 K 18/00 - Rehabilitierungsantrag; Bescheinigung; einstweilige AnordnungLeitsatz: Im Wege einer einstweiligen Anordnung kann der zuständigen Rehabilitierungsbehörde aufgegeben werden, eine Bescheinigung über die Antragstellung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG zur Vorlage bei der nach dem VermG zuständigen Behörde zu erteilen, sofern der Antrag nicht offensichtlich unbegründet ist. Ein Anordnungsgrund folgt bereits aus dem Umstand, daß ohne die begehrte Bescheinigung der Antragsteller keine rechtliche Handhabe hätte, etwa drohende Grundstücksverkäufe abzuwehren und die von Gesetzes wegen eingeräumte Möglichkeit wahrzunehmen, die Realisierung von etwaigen Folgeansprüchen einer erfolgreichen Rehabilitierung zu sichern.VG Dresden14.06.2000
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1 C 94/93 - Grundstückskaufvertrag; EinzelnotarLeitsatz: Keine Nichtigkeit von Notariatsakten, wenn der Notar Bevollmächtigter eines Beteiligten gewesen war (gegen KG vom 22. April 1992 - ZOV 1992, 161).KreisG Prenzlau22.04.1993
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12 O 317/11 - Darlegungslast für behauptete Restschuldbefreiung nach englischem InsolvenzrechtLeitsatz: 1. Für eine Vollstreckungsgegenklage, die auf eine ausländische Restschuldbefreiung gestützt wird, müssen fremdsprachige Urkunden im Original und in deutscher Übersetzung eines nach § 142 Abs. 3 ZPO autorisierten Dolmetschers eingereicht werden. Erforderlich ist weiter eine Angabe der ausländischen Rechtsnormen, auf die die Klage gestützt wird, nebst Übersetzung. 2. Die „discharge from bankruptcy" nach englischem Insolvenzrecht ist mit der Restschuldbefreiung nach deutschem Recht nicht vergleichbar (Bestätigung von LG Berlin GE 2012, 269). (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin10.01.2013