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Suchergebnis Urteilssuche (3601 - 3610 von 7939)

  1. 2 C 563/86 - Feststellungsklage/Unwirksamkeit der Mieterhöhungserklärung; Feststellungsklage/Mieterhöhungserklärung; Mieterhöhungserklärung/negative Feststellungsklage; Feststellungsklage/Preisstellenverfahren; Preisstellenverfahren/Feststellungsklage; Rechtsschutzbedürfnis/Feststellungsklage
    Leitsatz: 1. Der Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage, Gewißheit über die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung zu erhalten, steht nicht entgegen, daß ein Preisstellenverfahren noch nicht eingeleitet oder noch nicht zu Ende geführt worden ist. 2. Das Preisstellenverfahren ist einer Entscheidung des Zivilgerichts nicht vorgreiflich.
    AG Neukölln
    01.12.1986
  2. 12 C 31/86 - Schätzung des Wärmeverbrauchs; Mietnebenkosten; Heizungskosten; Nebenkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung; Verbrauch, tatsächlich; Verbrauch, geschätzter; Schätzung; Verbrauchserfassung; Meßgeräte
    Leitsatz: Im Rahmen einer verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung ist die Schätzung des tatsächlichen Verbrauchs unzulässig.
    AG Neukölln
    15.07.1986
  3. 12 C 224/86 - Verwirkung des Aufwendungsersatzanspruchs; Mängelbeseitigung, Kosten; Aufwendungsersatz; Verwendungen, notwendige; Verwirkung des Ersatzanspruchs
    Leitsatz: Zur Verwirkung von Forderungen aus § 547 Abs. 1 BGB.
    AG Schöneberg
    11.07.1986
  4. 15 C 474/85 - Heizkostenabrechnung; Wärmemeßdienst - Anfahrtkosten; Anfahrtkosten - Wärmemeßdienst; Ablesung der Heizkostenverteiler; Heizkostenverteiler - Ablesekosten
    Leitsatz: Der Mieter hat nur dann die Kosten der nochmaligen Anfahrt des Wärmemeßdienstes zu tragen, wenn die Mitarbeiter der Ablesefirma nach dem Ende der mitgeteilten Ablesezeit erneut einen Versuch machen, den nicht angetroffenen Mieter zu erreichen.
    AG Schöneberg
    29.11.1985
  5. 10 C 814/84 - Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße
    Leitsatz: Der Wohnwertzuschlag ist rechtswidrig (gegen Müller, GE 1984, 991 ff.).
    AG Wedding
    05.02.1985
  6. 12 C 409/84 - Vollständiger Heizungsausfall; Mangel der Mietsache; Heizungsausfall; Mietzinsminderung
    Leitsatz: Zur Mietminderung bei vollständigem Heizungsausfall (50 % der Grundmiete).
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    05.10.1984
  7. 9 C 738/83 - Allgemein üblicher Zustand; schriftliche Mitteilung im Prozeß; Wohnwertverbesserung; Modernisierungsmaßnahme; Duldungspflicht d. Mieters; Zustand, allgemein üblich; Mitteilung, schriftliche; Gas- Etagenheizung; Mietsache, Verbesserung der
    Leitsatz: 1. Beim Einbau einer Etagenheizung oder Zentralheizung handelt es sich um eine wohnwertverbessernde Maßnahme, die dem allgemein üblichen Zustand i. S. des § 541 Abs. 1 letzter Halbsatz BGB entspricht. 2. Der Vermieter kann die durch § 541 b Abs. 2 BGB gestellten Anforderungen auch noch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    11.04.1984
  8. 2 C 249/83 - Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung, Wartungspauschale
    Leitsatz: 1. Der auf Heizkostennachzahlung in Anspruch genommene Mieter bestreitet die Richtigkeit einer Heizkostenabrechnung jedenfalls dann hinreichend substantiiert, wenn er auf die annäherende Verdoppelung der Heizkosten gegenüber der Vorperiode hinweist, ein kostengünstiges Betreiben der Anlage in Zweifel zieht und eine solche Verdoppelung weder in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung von Löhnen und Preisen noch in der Abrechnung des Vermieters irgendeine erkennbare Rechtfertigung findet. 2. Zur Vereinbarung eines pauschalen Wartungsvertrages. 3. Eine Erhöhung des Heizkostenvorschusses setzt eine wirksame ordnungsgemäße Abrechnung der vergangenen Heizperiode voraus.
    AG Tiergarten
    10.06.1983
  9. 13 C 72/83 - Bedienungs- und Wartungskosten als Heizkosten; Heizkostenabrechnung; Ölfeuerungsanlage; Warmwasserbereiter, zentraler; Bedienungskosten; Wartungskosten
    Leitsatz: 1. Bei einer halbautomatischen Ölfeuerungsanlage dürfen Bedienungskosten angesetzt werden. 2. Auch bei einem elektrischen Warmwasserbereiter ist eine Wartung zur Erhaltung der ständigen Betriebssicherheit angebracht; die Kosten dafür sind umlagefähig.
    AG Schöneberg
    18.04.1983
  10. 11 C 625/82 - Verbotene Eigenmacht; Eigenmacht/verbotene durch Vermieter; Entfernung/eines Fahrrades durch den Vermieter; Fahrrad/Entfernung durch den Vermieter; verbotene Eigenmacht/des Vermieters durch Entfernung eines Fahrrades vom Hof; einstweilige Verfügung/gegen Entfernung des Fahrrades vom Hof
    Leitsatz: Eigenmächtiges Entfernen des Fahrrades des Mieters vom Hof durch den Vermieter stellt verbotene Eigenmacht dar; gegen eine dahingehende Androhung kann der Mieter eine einstweilige Verfügung erwirken, die allerdings die Entscheidung in der Hauptsache (Recht des Mieters, sein Fahrrad auf dem Hof abzustellen) in keiner Weise präjudiziert.
    AG Schöneberg
    29.10.1982