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  1. - 15 C 530/89 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegelmiete als offenkundige Tatsache
    Leitsatz: Die Höhe der Vergleichsmiete ist durch den Altbau-Mietspiegel 1990 nach statistisch wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt und veröffentlicht worden und deshalb eine offenkundige Tatsache i.S.d. § 291 ZPO, die keines Beweises bedarf; der Berliner Mietspiegel 1990 kann im Wege des Freibeweises auch für schon 1989 (hier: April 1989) gestellte Mieterhöhungsverlangen herangezogen werden.
    AG Neukölln
    09.01.1990
  2. 5 C 477/88 - Kostenvorschußanspruch/Mängel der Heizung; Radiator/Kostenvorschußanspruch bei Heizungsmängeln; Heizungsmängel/Kostenvorschuß für Radiator; Mängel/der Heizung und Radiator; Kostenvorschußanspruch/für Radiator bei Heizungsmängeln
    Leitsatz: Der Mieter kann unter den Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 BGB auch die Kosten für die Anschaffung eines Radiators verlangen, wenn durch dessen Inbetriebnahme die vertragsgemäße Raumtemperatur erreicht wird.
    AG Tiergarten
    02.04.1989
  3. 2 C 480/88 - Abstandsvereinbarung zwischen Mietern; Abstandsvereinbarung zwischen Mieter und Vormieter; Sittenwidrigkeit bei Abstand; Abstandszahlung an Vormieter
    Leitsatz: Zulässigkeit von Abstandsvereinbarungen zwischen Mietern.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    06.12.1988
  4. 6 C 431/88 - Berliner Mietspiegel, Mittelwert; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Darlegungslast, des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Küche, fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal; Warmwasserbereitung, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Elektrosteigeleitung, verstärkte als wohnwerterhöhendes Merkmal; Haussteigeleitung, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Bad, keine Entlüftung als wohnwertminderndes Merkmal; Stuckdecke, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Loggia, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnräume, ohne Besonnung als wohnwertminderndes Merkmal; Wohnumfeld, ruhige Wohnlage als wohnwerterhöhendes Merkmal; Vorgartenpflege, als wohnwerterhöhendes Merkmal
    Leitsatz: Differenzierende Anwendung der Orientierungshilfe zum Mietspiegel.
    AG Schöneberg
    29.08.1988
  5. 6 C 431/88 - Berliner Mietspiegel; Mittelwert; Mieterhöhung; Orientierungshilfe; Darlegungslast; des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Küche; fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal; Warmwasserbereitung
    Leitsatz: Differenzierende Anwendung der Orientierungshilfe zum Mietspiegel.
    AG Schöneberg
    29.08.1988
  6. 10 C 631/87 - Weitergeltung des Altbaumietpreisrechts; Altbaumietpreisrecht/Weitergeltung; Fortgeltung des Altbaumietpreisrechts
    Leitsatz: Die bis zum 31.12.87 für den Berliner Altbau geltenden Mietpreisvorschriften sind weiterhin anzuwenden, wenn es um die Beurteilung eines Sachverhaltes aus der Zeit vor ihrem Außerkrafttreten geht.
    AG Neukölln
    29.05.1988
  7. 7 C 524/84 - Rückwirkende Mieterhöhung durch Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisbindung, Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Preisstellenbescheid; Mietzinserhöhung, rückwirkende; Gleitklausel
    Leitsatz: 1. Zur rückwirkenden Erhöhung der Miete durch einen Wertverbesserungszuschlag. 2. Zur Bindungswirkung eines Mietpreisstellenbescheides nach § 11 Abs. 6 AMVOB.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    02.02.1988
  8. 7 C 524/84 - Rückwirkende Mieterhöhung durch Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisbindung; Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Preisstellenbescheid; Mietzinserhöhung; rückwirkende; Gleitklausel
    Leitsatz: 1. Zur rückwirkenden Erhöhung der Miete durch einen Wertverbesserungszuschlag. 2. Zur Bindungswirkung eines Mietpreisstellenbescheides nach § 11 Abs. 6 AMVOB.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    02.02.1988
  9. 2 C 878/86 - Wohnungsvermittlung; Wohnungsmaklervertrag; Formfreiheit
    Leitsatz: Wohnungsmaklerverträge können formfrei geschlossen werden. Die Berliner VO zur Regelung der Entgelte für die Wohnungs- und Zimmervermietung ist durch das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung derogiert worden.
    AG Charlottenburg
    13.05.1987
  10. 16 C 15/87 - Beginn verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnungszeitraum; Heizperiode
    Leitsatz: Die Begriffe "Heizkostenabrechnungszeitraum" und "Heizperiode" bezeichnen keine identischen Zeiträume (gegen AG Schöneberg GE 1987, 45).
    AG Schöneberg
    28.04.1987