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- 15 C 530/89 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegelmiete als offenkundige TatsacheLeitsatz: Die Höhe der Vergleichsmiete ist durch den Altbau-Mietspiegel 1990 nach statistisch wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt und veröffentlicht worden und deshalb eine offenkundige Tatsache i.S.d. § 291 ZPO, die keines Beweises bedarf; der Berliner Mietspiegel 1990 kann im Wege des Freibeweises auch für schon 1989 (hier: April 1989) gestellte Mieterhöhungsverlangen herangezogen werden.AG Neukölln09.01.1990
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5 C 477/88 - Kostenvorschußanspruch/Mängel der Heizung; Radiator/Kostenvorschußanspruch bei Heizungsmängeln; Heizungsmängel/Kostenvorschuß für Radiator; Mängel/der Heizung und Radiator; Kostenvorschußanspruch/für Radiator bei HeizungsmängelnLeitsatz: Der Mieter kann unter den Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 BGB auch die Kosten für die Anschaffung eines Radiators verlangen, wenn durch dessen Inbetriebnahme die vertragsgemäße Raumtemperatur erreicht wird.AG Tiergarten02.04.1989
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2 C 480/88 - Abstandsvereinbarung zwischen Mietern; Abstandsvereinbarung zwischen Mieter und Vormieter; Sittenwidrigkeit bei Abstand; Abstandszahlung an VormieterLeitsatz: Zulässigkeit von Abstandsvereinbarungen zwischen Mietern.AG Tempelhof-Kreuzberg06.12.1988
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6 C 431/88 - Berliner Mietspiegel, Mittelwert; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Darlegungslast, des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Küche, fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal; Warmwasserbereitung, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Elektrosteigeleitung, verstärkte als wohnwerterhöhendes Merkmal; Haussteigeleitung, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Bad, keine Entlüftung als wohnwertminderndes Merkmal; Stuckdecke, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Loggia, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnräume, ohne Besonnung als wohnwertminderndes Merkmal; Wohnumfeld, ruhige Wohnlage als wohnwerterhöhendes Merkmal; Vorgartenpflege, als wohnwerterhöhendes MerkmalLeitsatz: Differenzierende Anwendung der Orientierungshilfe zum Mietspiegel.AG Schöneberg29.08.1988
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6 C 431/88 - Berliner Mietspiegel; Mittelwert; Mieterhöhung; Orientierungshilfe; Darlegungslast; des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Küche; fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal; WarmwasserbereitungLeitsatz: Differenzierende Anwendung der Orientierungshilfe zum Mietspiegel.AG Schöneberg29.08.1988
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10 C 631/87 - Weitergeltung des Altbaumietpreisrechts; Altbaumietpreisrecht/Weitergeltung; Fortgeltung des AltbaumietpreisrechtsLeitsatz: Die bis zum 31.12.87 für den Berliner Altbau geltenden Mietpreisvorschriften sind weiterhin anzuwenden, wenn es um die Beurteilung eines Sachverhaltes aus der Zeit vor ihrem Außerkrafttreten geht.AG Neukölln29.05.1988
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7 C 524/84 - Rückwirkende Mieterhöhung durch Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisbindung, Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Preisstellenbescheid; Mietzinserhöhung, rückwirkende; GleitklauselLeitsatz: 1. Zur rückwirkenden Erhöhung der Miete durch einen Wertverbesserungszuschlag. 2. Zur Bindungswirkung eines Mietpreisstellenbescheides nach § 11 Abs. 6 AMVOB.AG Tempelhof-Kreuzberg02.02.1988
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7 C 524/84 - Rückwirkende Mieterhöhung durch Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisbindung; Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Preisstellenbescheid; Mietzinserhöhung; rückwirkende; GleitklauselLeitsatz: 1. Zur rückwirkenden Erhöhung der Miete durch einen Wertverbesserungszuschlag. 2. Zur Bindungswirkung eines Mietpreisstellenbescheides nach § 11 Abs. 6 AMVOB.AG Tempelhof-Kreuzberg02.02.1988
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2 C 878/86 - Wohnungsvermittlung; Wohnungsmaklervertrag; FormfreiheitLeitsatz: Wohnungsmaklerverträge können formfrei geschlossen werden. Die Berliner VO zur Regelung der Entgelte für die Wohnungs- und Zimmervermietung ist durch das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung derogiert worden.AG Charlottenburg13.05.1987
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16 C 15/87 - Beginn verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnungszeitraum; HeizperiodeLeitsatz: Die Begriffe "Heizkostenabrechnungszeitraum" und "Heizperiode" bezeichnen keine identischen Zeiträume (gegen AG Schöneberg GE 1987, 45).AG Schöneberg28.04.1987