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Urteil Revision, Fortführung des Verfahrens
Schlagworte
Revision, Fortführung des Verfahrens
Nicht amtliche Leitsätze
1. Der Antrag auf Fortführung des Verfahrens ist unzulässig, wenn bereits Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt worden ist. 2. Der Antrag ist im übrigen dann unbegründet, wenn in der mit der Rüge angegriffenen Entscheidung zwar ein höchstrichterliches Urteil nicht erwähnt worden ist, die Entscheidung sich aber mit den darin aufgestellten Rechtsgrundsätzen auseinandersetzt.
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