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Suchergebnis Urteilssuche (3471 - 3480 von 7997)
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3 C 487/87 - Feuchtigkeitsschäden; Mietzinsminderung; Gebrauch; vertragswidrige Beweislast des VermietersLeitsatz: 1. Dem Mieter steht ein Mietminderungsrecht nicht zu, wenn er Feuchtigkeitsschäden durch vertragswidrigen Gebrauch selbst herbeigeführt hat. 2. Bei Feuchtigkeitsschäden ist in einer wärmeren Jahreszeit eine geringere Mietminderung anzusetzen als in einer kälteren Jahreszeit.AG Schöneberg19.04.1988
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12 C 200/87 - Heizkostenabrechnung des Wohnungseigentümers; Mietnebenkosten; HeizkostenabrechnungLeitsatz: Zur Heizkostenabrechnung bei einer vermieteten Eigentumswohnung.AG Neukölln14.07.1987
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19 C 743/84 - Komfortzuschlag; Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; MietzinserhöhungLeitsatz: 1. Die Kosten für die Schneebeseitigung sind umlagefähige Betriebskosten. 2. Es ist Sache des Vermieters, ab wann er den zum 1. Januar 1983 zulässigen Komfortzuschlag geltend macht. 3. Der Wohnwertzuschlag ist verfassungskonform.AG Schöneberg10.04.1985
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13 C 768/83 - Betriebskosten der Zentralheizung; Heizkostenabrechnung; Kosten der Verbrauchserfassung; Kosten der AbrechnungLeitsatz: Kosten der Verbrauchserfassung und der kaufmännischen Abrechnung sind in der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung umlagefähig.AG Tempelhof-Kreuzberg19.03.1984
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13 C 768/83 - Betriebskosten der Zentralheizung; Heizkostenabrechnung; Kosten der Verbrauchserfassung; Kosten der AbrechnungLeitsatz: Kosten der Verbrauchserfassung und der kaufmännischen Abrechnung sind in der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung umlagefähig.AG Tempelhof-Kreuzberg19.03.1984
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6 C 156/83 - Mieteinigung durch jahrelange Zahlung der vom Vermieter geforderten Modernisierungszuschläge; Vertragsänderung, stillschweigende Mietzinshöhe, EinigungLeitsatz: Modernisierungszuschläge können auch stillschweigend vereinbart werden.AG Neukölln10.05.1983
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5 C 248/79 - Verkehrslärm; Mietminderung/Verkehrslärm; Minderungsquote/Verkehrslärm; Minderung des Mietzinses/Verkehrslärm; Schallschutzmaßnahmen/Verkehrslärm; Verkehrslärm/Mietminderung; Verkehrslärm/Minderungsquote; Straßenverkehrslärm/Minderung; Minderung/StraßenverkehrslärmLeitsatz: Ein außergewöhnlich hoher Lärmpegel wegen besonders starken Straßenverkehrs, der nicht durch den Einbau schalldämmender Fenster aufgefangen wird, stellt einen Mangel der gemieteten Sache dar, der zur Mietminderung um 30 % berechtigt.AG Tempelhof-Kreuzberg26.03.1980
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BVerwG 7 AV 8.95 - Erbengemeinschaft; Miterbenklage auf Erlaß eines Restitutionsbescheides; StreitgenossenLeitsatz: Einzelne Miterben, die auf Erlaß eines Restitutionsbescheides zugunsten der Erbengemeinschaft klagen, sind keine notwendigen Streitgenossen.BVerwG09.10.1995
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VG 9 A 119.96 - Klageänderung; Übergang vom Rückerstattungsbegehren zum EntschädigungsanspruchLeitsatz: Zur Zulässigkeit der Klageänderung vom auf die Sache gerichteten Rückerstattungsbegehren zum Entschädigungsanspruch.VG Berlin16.06.1998
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102 C 1359/13 - Anwendung der Richtlinie VDI 2077 auch bei ungedämmten Rohren in Wänden und Estrich; Heizkostenabrechnung; RohrwärmeLeitsatz: 1. Für die Anwendung des Rechenverfahrens der VDI-Richtlinie 2077 zur Ermittlung der von den Heizkostenverteilern nicht erfassten Rohrwärme kann es keinen Unterschied machen, ob die Rohre nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV tatsächlich frei - d. h. ohne jegliche Umhüllung - in den Wohnungen verlaufen oder, wie in einer Mehrzahl der hierzulande vorhandenen Mietwohnungen, ungedämmt im Estrich oder in den Wänden und damit nur von Mauerwerk umhüllt verlegt wurden; auch diese Rohre sind ungedämmt. 2. Erfassen infolge der Rohrwärmeabgabe die Heizkostenerfassungsgeräte - an den Heizkörpern - nur 25,9 % des Gesamtwärmeverbrauchs, reduziert sich das von § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV dem Vermieter eingeräumte Ermessen auf Null, so dass die genannte VDI-Richtlinie 2077 zwingend anzuwenden ist. 3. Ist bei einer Heizkostenabrechnung das zur Ermittlung der Heizkosten gebotene Korrekturverfahren nach VDI-Richtlinie 2077 zunächst nicht angewandt worden, so braucht der Vermieter eine im Übrigen formell ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung nicht neu zu erstellen. Es genügt, die Abrechnung nach der VDI-Richtlinie 2077 inhaltlich zu korrigieren. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Bayreuth19.08.2014