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Urteil Wasserpfützen auf dem Balkon kein Mietmangel


Schlagworte

Wasserpfützen auf dem Balkon kein Mietmangel

Leitsatz

Ein geringes Balkongefälle mit der Folge, dass ein Teil des Regenwassers nicht über den Rand abläuft, sondern stehen bleibt und erst durch Verdunstung schwindet, stellt noch keinen erheblichen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt.

(Leitsatz der Redaktion)

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