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0873/02 - Rückauflassung von BodenreformlandLeitsatz: Zulässigkeit einer Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen angeordneter Rückauflassung von Bodenreformland.Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Dritte Sektion25.04.2002
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II K 107/91 (VG) - Berechtigung; Besitzeinweisung; Gaststätte; Unternehmen; Rechtsträger; Umwandlung; GmbH; Gründungsgesellschaft; volkseigene Betriebe; HandelsregisterLeitsatz: 1. Voraussetzung für den Nachweis der Berechtigung im Rahmen der vorläufigen Besitzeinweisung nach § 6 a Abs. 1 Satz 1 VermG ist nicht die frühere registerliche Eintragung des Unternehmens. 2. Eine Gaststätte ist ein Unternehmen im Sinne des Vermögensgesetzes. 3. Berechtigter im Sinne der §§ 6, 6 a VermG ist auch der Rechtsträger (hier der Pächter). 4. Eine aufgrund der Umwandlungsverordnung vom 1. März 1990 in die Wege geleitete Gründung einer GmbH kann fehlschlagen, wenn sie zum 1. Juli 1990, an dem noch nicht die in Kapitalgesellschaften umgewandelten volkseigenen Betriebe durch Gesetz in Kapitalgesellschaften umgewandelt wurden, noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist.KreisG Leipzig25.07.1991
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8 C 1430/89 - Mietminderung; Minderung; Zugluft; Windfang; undichtes DachLeitsatz: Zuglufterscheinungen wegen eines fehlerhaften Windfanges in der Mietwohnung rechtfertigen wegen erhöhter Heizaufwendungen und Einschränkungen für das Wohlbefinden eine Mietminderung.AG Reutlingen28.02.1990
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70 II (WEG) 26.87 - Wohnungseigentum; Anfechtung des EntziehungsbeschlussesLeitsatz: Zur Anfechtung eines Beschlusses auf Entziehung des Wohnungseigentums. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln06.02.1989
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5 K 2564/03 - besatzungshoheitliche Enteignung; Vermögenseinziehung; Energiewirtschaft; EnteignungsmaßnahmeLeitsatz: 1. Eine Enteignung auf Grundlage der Energiewirtschaftsverordnung vom 22. Juni 1949 (ZVOBl. S. 472) ist besatzungshoheitlich im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG. 2. Wird parallel auf der Grundlage der Energiewirtschaftsverordnung und auf der Grundlage eines vermögenseinziehenden Urteils auf in einer KG bilanzierte Grundstücke zugegriffen, ist die Feststellung erforderlich, welche Enteignungsmaßnahme gegriffen hat.VG Gera03.12.2003
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III ZB 58/02 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; steckengebliebene EntschädigungLeitsatz: Für die Klage auf Auszahlung einer nach DDR-Recht festgesetzten, jedoch nicht geleisteten (steckengebliebenen) Enteignungsentschädigung ist der Zivilrechtsweg gegeben.BGH31.07.2003
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12 U 17/10 - Bewusst überhöhte Mietvereinbarung zur Täuschung der finanzierenden Bank keine Wuchermiete; Scheingeschäft; Bankfinanzierung; Verjährungsunterbrechung durch Vereinbarung von notariellen Schuldanerkenntnissen bei MietrückstandLeitsatz: 1. Macht der Mieter geltend, die vereinbarte Miete sei im Sinne eines Scheingeschäfts (§ 117 Abs. 1 BGB) bewusst überhöht vereinbart worden, um der finanzierenden Bank die Werthaltigkeit des Bauprojekts vorzutäuschen, und bleibt er mit dieser Behauptung beweisfällig, so kann der Mietvertrag nicht wegen Wuchers nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig sein. 2. Haben die Mietparteien vereinbart, dass der Mieter über die rückständigen Mietansprüche des Vermieters ein notarielles Schuldanerkenntnis abgeben wird, und hat der Mieter dies in späteren Gesprächen bekräftigt, so liegen darin jeweils verjährungsunterbrechende Anerkenntnisse im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, und zwar auch dann, wenn der Mieter das vereinbarte notarielle Schuldanerkenntnis nie abgibt.KG11.10.2010
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BVerwG 8 C 17.01 - Auslegung von Willenserklärungen; Rücknahme eines belastenden Verwaltungsaktes; Widerruf eines belastenden Verwaltungsaktes; Bestandskraft; BerufungsbegründungsfristverlängerungLeitsatz: Ein Verbot, Willenserklärungen zugunsten eines Verfahrensbeteiligten erfolgsorientiert auszulegen, kennt das Bundesrecht nicht. Eine Behörde, bei der der Widerruf bzw. die Rücknahme eines belastenden Verwaltungsaktes beantragt wird, muß zunächst prüfen, ob der Verwaltungsakt gegenüber dem Antragsteller bestandskräftig geworden ist, und andernfalls den Antrag auch als Widerspruch gegen den Verwaltungsakt auslegen. Zu den Förmlichkeiten bei einer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist.BVerwG12.12.2001
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29 A 90.08 - Durchsetzung des vermögensgesetzlichen Entschädigungsanspruchs der unbekannten Erben durch den gesetzlichen VertreterLeitsatz: Die Vertretungsmacht des als Vertreter der unbekannten Eigentümer des staatlich verwalteten Grundstücks bestellten gesetzlichen Vertreters erstreckt sich nicht auf die Geltendmachung von Gegenansprüchen des Verfügungsberechtigten gemäß § 7 a VermG. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin24.04.2009
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3 K 515/03 Ge - Vermutung für verfolgungsbedingten Vermögensverlust einer Freimaurerloge; Ausschluss der Rückübertragung wegen Eigentumserwerbs durch eine gemeinnützige Stiftung; Carl-Zeiss-StiftungLeitsatz: 1. Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung eines verfolgungsbedingten Verkaufs ist ausgeschlossen, wenn andere Tatsachen eine ungerechtfertigte Entziehung beweisen oder für eine solche Entziehung sprechen. Dabei genügt zugunsten des Berechtigten die bloße Darlegung, dass die Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes überwiegend wahrscheinlich ist. 2. Eine Stiftung ist gemeinnützig i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Gera10.06.2008
