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Suchergebnis Urteilssuche (3201 - 3210 von 8096)
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VIII ZR 41/05 - Mieterhöhungsverlangen; Umrechnung von Brutto- auf NettomieteLeitsatz: Der Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zu einer Erhöhung der Bruttokaltmiete, den er mit einem Mietspiegel begründet, der Nettomieten ausweist, ist anhand der zuletzt auf die Wohnung entfallenden Betriebskosten zu beurteilen.BGH26.10.2005
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8 U 109/17 - Mietvertrag mit GmbHLeitsatz: Für die Stellung als Mietvertragspartei ist entscheidend, wer als Mieter im Vertrag aufgeführt ist und den Mietvertrag unterzeichnet hat. Daran ändert sich nichts dadurch, dass der Unterschrift der Stempelaufdruck einer Firma beigefügt ist. Daraus folgt nicht zwingend, dass der Vertragsschließende den Vertrag ausschließlich im Namen der Gesellschaft geschlossen hat (vgl. Senatsurteil vom 18. April 2002 - 8 U 33/01, GE 2002, 857).KG04.02.2019
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8 U 140/13 - Kündigung wegen fehlender Geschäftsgrundlage; umfassend fehlende Gebrauchstauglichkeit; fehlende Spielhallenkonzession; vertraglich auferlegtes Risiko; Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen VergleichsmieteLeitsatz: Zur Kündigung des Vermieters wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 3 Satz 2 BGB), wenn die Mieträume nicht wie vorgesehen als Spielhalle genutzt werden können und die vertragliche Übertragung des Konzessionsrisikos auf den Mieter unwirksam ist.KG14.07.2014
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I-10 W 70/10 - Schriftformklausel; fernliegende Bevollmächtigung eines Sachbearbeiters für mehrere Monate MietbefreiungLeitsatz: Ist der Mietvertrag von Vertretungsorganen der Vermieter-AG unterzeichnet, liegt die Annahme, dass ein Sachbearbeiter bevollmächtigt sei, eine Mietbefreiung für mehrere Monate zu gewähren, fern.OLG Düsseldorf22.03.2011
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5 U 1353/10 - Vermieter als UnternehmerLeitsatz: Die gelegentliche Vermietung eines Werbetafelstandplatzes begründet keine Unternehmereigenschaft. (Leitsatz der Redaktion)OLG Koblenz10.01.2011
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13 U 31/10 - Abschleppkosten und weiterer Schadensersatz wegen unberechtigten Parkens; Beauftragung einer Fremdfirma; Zurückbehaltungsrecht aus abgetretenem Schadensersatzanspruch; Zurückhaltung des abgeschleppten AutosLeitsatz: Der dem Grundstücksbesitzer wegen unberechtigten Parkens auf einem Privatparkplatz gegen den Störer zustehende Schadensersatzanspruch (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08 -) umfasst neben den reinen Abschleppgebühren auch in angemessenem Umfang die Kosten für sämtlichen Aufwand, der für die Veranlassung, Vorbereitung und Überwachung der Umsetzung bis zur Abwicklung und Herausgabe an den Schädiger entsteht. Der Geschädigte ist befugt, mit diesen Maßnahmen im Rahmen eines Rahmenvertrages eine Fremdfirma zu beauftragen. Darlegungspflichtig für die Angemessenheit des Aufwandes ist der Geschädigte. Mit dem ihm vom Geschädigten abgetretenen Schadensersatzanspruch darf das beauftragte Unternehmen ein Zurückbehaltungsrecht gegen den Herausgabeanspruch des Schädigers ausüben.KG07.01.2011
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I-24 U 230/09 - Mietübernahmeerklärung durch JobCenterLeitsatz: Bei der von einer Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE) an einen Vermieter gerichteten Erklärung, die Kosten der Unterkunft und der Heizung für einen bedürftigen Mieter zu übernehmen, handelt es sich regelmäßig um eine Tatsachenmitteilung, wenn nicht besondere Umstände die Annahme einer öffentlich-rechtlichen oder sogar privatrechtlichen Willenserklärung rechtfertigen.OLG Düsseldorf27.07.2010
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12 W 66/06 - Gebührenstreitwert für Klage auf Leistung zukünftiger NutzungsentschädigungLeitsatz: Der Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung für Gewerberaum nach beendetem Mietvertrag bis zum - unbekannten - Zeitpunkt der Räumung ist nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO zu bestimmen; in einfach gelagerten Fällen ist dieser Streitwert auf den zwölffachen Betrag der geforderten monatlichen Nutzungsentschädigung festzusetzen. (Bestätigung der Auffassung des Senats im Beschluß vom 22. Dezember 2005 - 12 W 46/05 - GE 2006, 188)KG20.12.2006
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39 O 276/21 - Mängelstreitigkeit mit Bauträger nach HeranziehungsbeschlussUrteil: ...Mängelbeseitigungskosten waren für das Gericht hinreichend...LG Berlin23.12.2021
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7 T 178/21 - Sicherungsanordnung nur für zukünftige eingeklagte ZahlungsansprücheLeitsatz: 1. Es dürfen durch eine Anordnung nach § 283a Abs. 1 Satz 1 ZPO nur Geldforderungen gesichert werden, die selbst Streitgegenstand der Zahlungsklage sind und die nach Eintritt der Rechtshängigkeit bis zum Erlass der Sicherungsanordnung fällig geworden sind. Wird zunächst nur eine Räumungsklage erhoben und später erst eine Zahlungsklage, können nur diejenigen Geldforderungen gesichert werden, die nach Rechtshängigkeit der zuletzt erhobenen Klage fällig geworden sind.2. Eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Verfahren nach § 283a ZPO findet wegen seines Eilcharakters nicht statt.LG Lübeck04.05.2021
