Urteil Bodenreformgrundstück, Übertragungsakt, Bodenreformlandkennzeichnung
Schlagworte
Bodenreformgrundstück, Übertragungsakt, Bodenreformlandkennzeichnung
Leitsatz
Ein "Grundstück aus der Bodenreform" i. S. d. Art. 233 § 11 Abs. 1 Satz 1 EGBGB liegt regelmäßig auch dann vor, wenn vor der Enteignung des bisherigen Eigentümers ein im Grundbuch nicht vollzogener Übertragungsakt vorgenommen wurde und die Zuweisung des Grundstücks im Rahmen der Bodenreform an den durch diesen Übertragungsakt Begünstigten erfolgt ist. Lassen sich dem Grundbuch keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, daß das Grundstück nicht in die Bodenreform gefallen ist, bleibt es beim Grundsatz der Maßgeblichkeit der formalen Kennzeichnung eines Grundstücks als Bodenreformland (Anschluß an BGH, DtZ 1997, 58).
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