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Urteil Haftung des Mieters für Akkubrand
Schlagworte
Haftung des Mieters für Akkubrand
Leitsätze
1. Entsteht beim Aufladen eines Akkus für ein E-Bike ein Brand, ist der Halter nach § 7 StVG zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Akku nicht ausgebaut war (Abgrenzung zu BGH NJW 2023, 2279).
2. Daneben haftet ein Geschäftsraummieter auch aus fahrlässiger Verletzung der Obhutspflicht, denn ihn trifft eine vertragliche Nebenpflicht, beim erstmaligen Aufladen eines Akkus für ein gebraucht bezogenes E-Bike den Ladevorgang zu überwachen.
(Leitsätze der Redaktion)
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