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Suchergebnis Urteilssuche (291 - 300 von 7893)

  1. 85 S 17/08 - Entnahme von Prozesskosten aus der Gemeinschaftskasse
    Leitsatz: ...Rechtsanwälte, das Gericht oder Sachverständige...
    LG Berlin
    10.10.2008
  2. 62 T 59/03 - Streitwert einer Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen
    Teaser: ...Modernisierungsmaßnahmen entnehmen die Gerichte zum Teil aus...
    LG Berlin
    16.06.2003
  3. BVerwG 8 B 8.06 - Klageschrift; Schriftform; Computerfax; Funkfax; elektronisches Dokument; qualifizierte Signatur
    Teaser: ...unterzeichneten Original bei Gericht eingehen, um...
    BVerwG
    30.03.2006
  4. 1 AR 9/22 - Voraussetzungen für Verweisung an Zuständigkeitsgericht
    Leitsatz: ...Gerichts liegen nicht vor, wenn das in einem...
    KG
    15.03.2022
  5. V ZB 223/12 - Zurückbehaltungsrecht des Notars wegen nicht erfüllter Gebührenansprüche; verzögerte Eigentumsumschreibung
    Leitsatz: Der mit dem Vollzug eines Kaufvertrags betraute Notar kann ein Tätigwerden hinsichtlich der Eigentumsumschreibung nicht nach § 141 i. V. m. § 10 Abs. 1 KostO mit der Begründung verweigern, der Käufer habe Gebührenansprüche noch nicht erfüllt.
    BGH
    16.10.2014
  6. 67 S 345/08 - Rückbaupflicht für Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen ohne Ankündigung
    Leitsatz: 1. Der Einbau einer modernen Ölzentralheizung mit höherer Energieeffizienz statt einer funktionsfähigen Öletagenheizung ist eine Modernisierung und keine Instandsetzung. 2. Erfolgt der Einbau ohne förmliche Ankündigung und ohne Zustimmung des Mieters, kann der Mieter Wiedereinbau einer Etagenheizung verlangen. 3. Eine förmliche Ankündigung wäre nur dann entbehrlich, wenn ein Weiterbetrieb der Anlage aus Gesichtspunkten des Umweltschutzes verboten worden wäre (vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme). Auch dann wäre allerdings eine (formlose) Ankündigung erforderlich (BGH GE 2009, 646). (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    14.09.2009
  7. 64 S 207/94 - Beschwerdewert; Zustimmungsklage; Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Mietumrechnung; Brutto/Nettomiete; Hausverwaltung; Vertretung
    Leitsatz: 1. Der Wert der Beschwer des mit einer Zustimmungsklage abgewiesenen Vermieters bemißt sich nach dem dreijährigen Betrag des begehrten Erhöhungsbetrages. 2. Will der Vermieter eine vereinbarte Nettokaltmiete unter Bezug auf den Berliner Mietspiegel erhöhen, muß er in dem Mieterhöhungsverlangen die aus dem Mietspiegel ersichtliche Bruttokaltmiete in eine Nettokaltmiete umrechnen. 3. Ist dem Mieter bereits aus früheren Mieterhöhungserklärungen bekannt, daß der Vermieter durch eine bestimmte Hausverwaltung vertreten wird, dann ist es unschädlich, wenn in einem späteren Mieterhöhungsverlangen die Hausverwaltung nicht ausdrücklich erklärt, diese im Namen des Vermieters abzugeben (§ 164 Abs. 2 BGB). 4. Die Verwendung veralteter Mietspiegel führt nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens gem. § 2 MHG. 5. Grundsätzlich reicht es aus, wenn der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen auf ein bestimmtes Mietspiegelfeld Bezug nimmt. Eine Beschreibung der Wohnung im einzelnen ist daneben nicht erforderlich.
    LG Berlin
    11.10.1994
  8. 2 C 130/07 - Rückbaupflicht für Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen ohne Ankündigung
    Leitsatz: 1. Der Einbau einer modernen Ölzentralheizung mit höherer Energieeffizienz statt einer funktionsfähigen Öletagenheizung ist eine Modernisierung und keine Instandsetzung. 2. Erfolgt der Einbau ohne förmliche Ankündigung und ohne Zustimmung des Mieters, kann der Mieter Wiedereinbau einer Etagenheizung verlangen. 3. Eine förmliche Ankündigung wäre nur dann entbehrlich, wenn ein Weiterbetrieb der Anlage aus Gesichtspunkten des Umweltschutzes verboten worden wäre (vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme). Auch dann wäre allerdings eine (formlose) Ankündigung erforderlich (BGH GE 2009, 646). (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    09.07.2008
  9. 2 C 130/07 - Rückbaupflicht für Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen ohne Ankündigung
    Leitsatz: 1. Der Einbau einer modernen Ölzentralheizung mit höherer Energieeffizienz statt einer funktionsfähigen Öletagenheizung ist eine Modernisierung und keine Instandsetzung. 2. Erfolgt der Einbau ohne förmliche Ankündigung und ohne Zustimmung des Mieters, kann der Mieter Wiedereinbau einer Etagenheizung verlangen. 3. Eine förmliche Ankündigung wäre nur dann entbehrlich, wenn ein Weiterbetrieb der Anlage aus Gesichtspunkten des Umweltschutzes verboten worden wäre (vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme). Auch dann wäre allerdings eine (formlose) Ankündigung erforderlich (BGH GE 2009, 646). (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    13.02.2008
  10. 11 C 159/96 - Mieterhöhungsverlangen; Kürzungsbeträge; Mietspiegel; Orientierungshilfe; GästeWC; Küchenherd; Stuckdecke; Kabelanschluss; verstärkte Elektroleitung
    Urteil: ...des Berliner Mietspiegels. Das Gericht...
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    23.01.1997