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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Kürzungsbeträge; Mietspiegel; Orientierungshilfe; GästeWC; Küchenherd; Stuckdecke; Kabelanschluss; verstärkte Elektroleitung
Leitsätze
1. In einem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG müssen Kürzungsbeträge nach Auslaufen der öffentlichen Förderung nicht mehr angegeben werden.
2. Zur Anwendung der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels.
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