Urteil Abbau der Fehlsubventionierung
Schlagworte
Abbau der Fehlsubventionierung; Wohnungsfürsorgemittelförderung
Leitsätze
Auf Inhaber von Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert worden sind, finden vom Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1523, 1542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1989 (BGBl. I S. 1058), abweichende landesrechtliche Vorschriften nur Anwendung, wenn und soweit das Landesrecht selbst dies bestimmt. § 9 Abs. 1 Satz 1 AFWoG enthält keine dynamische Verweisung auf Landesrecht, das nach § 16 Satz 1 AFWoG anstelle des Bundesrechts anzuwenden ist.
Der Landesgesetzgeber kann die Festsetzung der für die Beschränkung einer Ausgleichszahlung maßgebenden Höchstbeträge den Gemeinden übertragen. Zur Ermittlung der Höchstbeträge kann auf den jeweils gültigen kommunalen Mietspiegel verwiesen werden.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?