« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (7411 - 7420 von 7807)

  1. 29 K 109.11 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Entschädigung nach DDR-EErfG für ausländischen Besitz; Begriff der „Erfüllung”; nicht gezahlte Entschädigung; erfasster Vermögenswert; Abkommen DDR-Schweden
    Leitsatz: 1. Ein restitutionsschädlicher „steckengebliebener" Anspruch auf Erfüllung einer normativen Entschädigungszusage ist mit dem Beitrag der DDR nicht untergegangen, sondern als zugehörige Verbindlichkeit von demjenigen Verwaltungsträger zu erfüllen, dem der enteignete Vermögenswert nach den dafür maßgeblichen Vorschriften zugeordnet wurde. 2. Grundlage der Regelung des § 1 Abs. 8 Buchstabe b VermG war der Gedanke, dass es einer Regelung durch das Vermögensgesetz nicht mehr bedarf, wenn bereits die DDR durch zwischenstaatliche Vereinbarungen vermögensrechtliche Ansprüche geregelt und erfüllt hat. Ist dies aber der Fall, dann bedarf es auch keiner Vervollständigung eines „steckengebliebenen Entschädigungsverfahrens" nach § 1 Abs. 1 DDR­EErfG, denn der vermögensrechtliche Anspruch ist dann noch durch die DDR erfüllt worden. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    27.11.2014
  2. 29 K 130.14 - Grundbucheintragung; Erlösauskehrpflicht; Verfügungsberechtigter; Zuordnungsberechtigter; Anspruchsverzicht; Buchposition; Surrogat; Verwaltungsvermögen; kommunales Verwaltungsvermögen; Finanzvermögen; kommunales Finanzvermögen; Anmeldefrist; Ausschlussfrist; Bürgermeistervernehmung
    Leitsatz: 1. Eine zu Unrecht erfolgte Grundbucheintragung der Verfügungsberechtigten als Eigentümer steht der Feststellung der Erlösauskehrpflicht nach § 8 Abs. 4 VZOG zugunsten des richtigen Zuordnungsberechtigten nicht im Wege. 2. Die Anmeldefrist für Restitutionsansprüche wird nicht durch einen Antrag auf Zuordnung als Finanzvermögen gewahrt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    27.11.2014
  3. VG 2 K 128.14 - Offenlegung von Namen und Büroanschriften von Gutachtern eines Projektförderungsantrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Schutzzwecke des § 3 Nr. 7 IFG und des § 4 Abs. 1 IFG, Ausnahmefall im Sinne von § 5 Abs. 3 IFG
    Leitsatz: 1. Personenbezogene Daten von Beratenden - und erst recht von Gutachtern - sind nicht vom Schutzzweck des § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG erfasst.2. Der Schutzzweck des § 3 Nr. 7 IFG hat in erster Linie den Schutz von Informanten sowie den Schutz der Behörde selbst, die auf solche (freiwilligen) Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben angewiesen ist, im Auge.  3. Der Schutzzweck des § 4 Abs. 1 IFG geht allein dahin, den Erfolg der konkreten behördlichen Entscheidung zu gewährleisten. 4. Maßgebend für die Frage, ob ein Ausnahmefall im Sinne von § 5 Abs. 3 IFG vorliegt, ist, ob der Dritte durch die Offenlegung der aufgeführten Daten der Gefahr spürbarer Nachteile ausgesetzt würde.
    VG Berlin
    28.01.2015
  4. 29 K 166.14 - Einbeziehung von Bilanzposten einer Zweigniederlassung in Wertberechnung
    Leitsatz: Wenn im Rahmen einer Reinvermögensberechnung auf vorhandene Bilanzen zurückzugreifen ist und sich aus ihnen ohne Ergänzung durch andere Beweismittel das Reinvermögen ermitteln oder ablesen lässt und die Wertverhältnisse des Unternehmens realitätsgerecht feststellbar sind, sind auch die Vermögenswerte unselbständiger Zweigstellen einzubeziehen. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    14.04.2016
  5. VG 6 K 146.16 - Nicht jede zweckfremde Nutzung unterliegt Zweckentfremdungsverbot, erlaubte entgeltfreie Überlassung von Gästewohnungen
    Leitsatz: 1. Die wiederholte Überlassung einer Wohnung unterliegt nicht dem Zweckentfremdungsverbot des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZwVbG, wenn sie unentgeltlich erfolgt, da der Gesetzgeber mit dem Begriff der Vermietung an die zivilrechtliche Kategorie des Mietvertrages anknüpft. 2. Die in § 2 Abs. 1 ZwVbG enthaltenen fünf Fallgruppen bestimmen abschließend, wann eine Zweckentfremdung im Sinne des ZwVbG vorliegt.3. Die Ausführungsvorschriften des Senats stimmen in der zentralen Frage der Konzeption des Zweckentfremdungsverbots nicht mit den Vorgaben des Gesetzgebers überein. Vielmehr entsprechen sie der früheren Rechtslage nach Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts vom 4. November 1971. (Nichtamtliche Leitsätze)
    VG Berlin
    14.12.2016
  6. VG 19 K 242.10 - Auf Sanierungsausgleichsabgabe anrechenbare Kosten privater Bau- und Wertverbesserungsmaßnahmen
    Leitsatz: 1. Die Verbesserung der Gebietsqualität in einem festgesetzten Sanierungsgebiet ist grundsätzlich nicht auf sonstige Einflüsse zurückzuführen, sondern darauf, dass sämtliche in einem Sanierungsgebiet entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung durchgeführten Maßnahmen erst durch die städtebauliche Verunstaltung ausgelöst worden sind; selbst wenn einzelne Maßnahmen auch ohne eine Sanierungsgebietsausweisung erfolgt wären, stünde dies einer Wertabschöpfung im Wege eines Sanierungsausgleichsbetrages nicht entgegen.2. Die Ermittlung der Sanierungsausgleichsbeträge im Wege der sog. Zielbaummethode ist nicht zu beanstanden; die Kriterien des Zielbaums begegnen keinen rechtlichen Bedenken.3. In den Bewertungsrahmen zur Ermittlung der Sanierungsausgleichsabgabe dürfen im Einzelfall auch sanierungsbedingte Einzelmaßnahmen außerhalb des Sanierungsgebietes einbezogen werden.4. Zur zutreffenden Abbildung der Anfangswerte im Sanierungsgebiet und der Endwertprognose unter Zugrundelegung des Wertermittlungsstichtages der Einzelentlassung an der Sanierung.5. Private Baumaßnahmen und Wertverbesserungen können, wenn sie - auch unabgestimmt - auf mehreren Grundstücken erfolgen, zur Bodenwerterhöhung beitragen und zur Anrechnung auf den sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag führen.6. Zur Ermittlung des Anrechnungsbetrages (hier: theoretisch maximal 63 % der Bodenwertsteigerungen durch Aufwendungen eines Eigentümers bewirkbar; tatsächlich 30 % bewirkt). (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    08.12.2015
  7. VG 6 K 243.16 - Zweckentfremdungsverbot ist verfassungsgemäß, Keine verfassungsmäßige Ungleichbehandlung von gewerblicher Ferienvermietung und sonstiger beruflicher Nutzung, Mangellage auf dem Berliner Wohnungsmarkt
    Leitsatz: ...1. Das Gericht hält es für...
    VG Berlin
    08.06.2016
  8. VG 29 K 170.14 - Vermögenszuordnung, Anwartschaftsrecht der „Verwaltung Obersalzberg Reichsleiter Martin Bormann“, erfolgte Kaufpreiszahlung bei nicht vollzogenem Grundstückskaufvertrag und nachmaligem Vermögensverlust durch Bodenreform
    Leitsatz: 1. Kein Ausschluss des Restitutionsanspruchs in Fällen, in denen die restitutionsberechtigte Körperschaft einen im Zuge der Kriegswirren grundsätzlich nicht vollzogenen Kaufvertrag geschlossen, aber den Kaufpreis erhalten und das Grundstück im Zuge der Bodenreform endgültig verloren hat; der Eigentumsverlust im Zuge der Bodenreform ist trotz der Kaufpreiszahlung im Rahmen des nicht vollzogenen Kaufvertrages nicht als unentgeltlich anzusehen.2. Zur doppelten Bereicherung durch unberechtigten Vermögenszuwachs.3. Zum Erlöschen von Restitutionsanwartschaften bei Rechtsnachfolgern nationalsozialistischer Organisationen. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    30.06.2016
  9. VG 29 K 465.10 - Enteignung, Entziehung, enteignetes Unternehmen, enteigneter Unternehmensträger, enteigneter Vermögenswert, unwirksamer Erwerb, VEB, verfolgungsbedingte Entziehung, Volkseigener Betrieb
    Leitsatz: 1. Gilt der Verlust einer Beteiligung beim NS-Verfolgten gem. Art 13 REAO (Bln) als nicht erfolgt, gilt dies auch für den damit verbundenen Erwerb der Beteiligung. Für die Frage, ob eine Beteiligung im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG gegeben ist, kommt es auf die so fingierte Lage an. 2. Die rechtskräftige Feststellung, wonach eine Beteiligung als nicht erfolgt gilt, gilt nicht nur im Verhältnis der am Verfahren Beteiligten zueinander, sondern auch gegenüber Dritten. (Nichtamtliche Leitsätze)
    VG Berlin
    20.05.2015
  10. 6 K 91.16 -, VG 6 K 151 und VG 6 K 153.16 - Anspruch auf Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung
    Urteil: ...verkennt das Gericht den Wortlaut der...
    VG Berlin
    09.08.2016