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Urteil Einbeziehung von Bilanzposten einer Zweigniederlassung in Wertberechnung


Schlagworte

Einbeziehung von Bilanzposten einer Zweigniederlassung in Wertberechnung

Leitsatz

Wenn im Rahmen einer Reinvermögensberechnung auf vorhandene Bilanzen zurückzugreifen ist und sich aus ihnen ohne Ergänzung durch andere Beweismittel das Reinvermögen ermitteln oder ablesen lässt und die Wertverhältnisse des Unternehmens realitätsgerecht feststellbar sind, sind auch die Vermögenswerte unselbständiger Zweigstellen einzubeziehen.

(Leitsatz der Redaktion)

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