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  1. VG 29 K 326.14 - Belegenheit des Vermögenswertes bei Aktien, Unternehmensbeteiligung als Schädigungsgegenstand, Ausgleich der Schädigung im Rückerstattungsverfahren
    Leitsatz: 1. Ist Gegenstand der Schädigung nach § 1 Abs. 6 VermG eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen, so ist die Berechtigung anders als bei § 3 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 nicht davon abhängig, dass das Unternehmen oder die Beteiligung als solche zurückgegeben wurde.2. Die Feststellung einer Berechtigung ist im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Geschädigte bzw. seine Rechtsnachfolger im Rückerstattungsverfahren eine Entschädigung erhalten haben. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    14.01.2016
  2. VG 13 K 186.13 - Unzulässige Datenweitergabe aus Liegenschaftskataster
    Urteil: ...des Gerichts wäre zunächst aber die...
    VG Berlin
    26.02.2015
  3. 29 K 57.11 - Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten des Magistrats von Berlin, Entschädigung für die Enteignung ausländischer Anteile an einem Unternehmen, Entschädigungsberechnung
    Leitsatz: 1. War ein Unternehmen Gegenstand einer Enteignung nach dem Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten des Magistrats von Berlin, waren damit auch alle Vermögenswerte des Unternehmens von der Enteignung erfasst.2. „Enteigneter Vermögenswert“ i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 DDR-EErfG ist im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG das enteignete Unternehmen, an dem die zunächst freigestellten Beteiligungen bestanden haben. Verpflichteter eines solchen Entschädigungsanspruchs ist dann derjenige, der die Vermögenswerte aufgrund der Bestimmungen des Einigungsvertrages mittelbar oder unmittelbar erhalten hat. Abzustellen ist auf den Unternehmensträger, dessen im Beitrittsgebiet belegene Vermögenswerte ganz oder teilweise enteignet wurden.3. Maßgeblich für die Höhe der Entschädigung nach § 4 Abs. 2 EntschG sind die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der entschädigungslosen Enteignung. Dass damit die Berechtigten möglicherweise von der aus volkseigenen Mitteln erfolgten Wiederaufbauhilfe profitieren, entspricht der gesetzlichen Regelung. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    23.04.2015
  4. VG 29 K 105.15 - Belegenheitsort des Vermögensgegenstandes, vorheriges Durchlaufen eines Rückerstattungsverfahrens
    Leitsatz: War der Vermögenswert zum Zeitpunkt der Schädigung im späteren Beitrittsgebiet belegen, scheidet die Anwendung des § 1 Abs. 6 VermG auch dann nicht aus, wenn die Berechtigten in Bezug auf den streitgegenständlichen Vermögenswert bereits ein Rückerstattungsverfahren durchlaufen haben oder hätten durchlaufen können. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    19.11.2015
  5. VG 6 K 108.16 - Zweckentfremdungsverbot ist verfassungsgemäß, Keine verfassungsmäßige Ungleichbehandlung von gewerblicher Ferienvermietung und sonstiger beruflicher Nutzung, Mangellage auf dem Berliner Wohnungsmarkt
    Leitsatz: ...1. Das Gericht hält es für...
    VG Berlin
    08.06.2016
  6. VG 6 K 103.16 - Zweckentfremdungsverbot ist verfassungsgemäß, Keine verfassungsmäßige Ungleichbehandlung von gewerblicher Ferienvermietung und sonstiger beruflicher Nutzung, Mangellage auf dem Berliner Wohnungsmarkt
    Leitsatz: ...1. Das Gericht hält es für...
    VG Berlin
    08.06.2016
  7. VG 6 K 160.16 - Zweckentfremdungsverbot ist verfassungsgemäß, Keine verfassungsmäßige Ungleichbehandlung von gewerblicher Ferienvermietung und sonstiger beruflicher Nutzung, Mangellage auf dem Berliner Wohnungsmarkt
    Leitsatz: ...1. Das Gericht hält es für...
    VG Berlin
    08.06.2016
  8. VG 19 L 566.19 - Gemeindliches Vorkaufsrecht im Wege eines sog. Share Deals, Auskunftsanspruch, kaufähnliches Umgehungsgeschäft
    Leitsatz: Um prüfen zu können, ob der Erwerb von Anteilen an einer Grundstücksgesellschaft im Wege eines sog. Share Deals geeignet ist, als kaufähnliches Umgehungsgeschäft das gemeindliche Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 2. Var. BauGB im räumlichen Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) auszulösen, kommt auf der Grundlage von § 208 Satz 1 Nr. 2 BauGB gegenüber dem Käufer der Gesellschaftsanteile eine Anordnung zur Vorlage der notariellen Unterlagen über die Transaktion in Betracht.
    VG Berlin
    13.12.2019
  9. VG 29 K 160.16 - Vermögenszuordnung, Kirchenvermögen, landwirtschaftliche Nutzung, Anwartschaftsrecht, Handlungsunfähigkeit fort- bzw. wieder bestehender juristischer Personen
    Leitsatz: 1. Eine landwirtschaftliche Nutzung stellt keine die Zuordnung als Verwaltungs- oder Finanzvermögen gem. Art. 21 Abs. 1 Satz 1, 22 Abs. 1 Satz 1 EVertr. rechtfertigende gemeindebezogene Aufgabe dar, weil Art. 28 Abs. 2 GG nur diejenigen Bedürfnisse und Interessen unterliegen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben. Einen solchen Bezug hat die landwirtschaftliche Bodennutzung insgesamt nicht, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes seit jeher von Privaten ausgeführt wird. 2. Es ist für den Bereich des Vermögenszuordnungsrechtes anerkannt, dass ein entzogenes Anwartschaftsrecht in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 1a Satz 1 VermG wiederherzustellen ist. 3. Art. 233 § 10 EGBGB betrifft nur solche altrechtlichen Gemeinschaften, die nicht handlungsfähig sind, weil die sie tragenden Personen verstorben sind und eine Nachfolgeregelung nicht durchgeführt wurde. Es besteht kein Anlass, dies auf eine Gemeinschaft aus fort- bzw. wieder bestehenden juristischen Personen auszudehnen. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    18.07.2019
  10. 6 L 223.17 - Tagessatz-Vermietung von Wohnraum an Flüchtlinge, Zweckentfremdung, Möbliertwohnungen
    Leitsatz: Die Vermietung von Wohnraum an Flüchtlinge nach Maßgabe tageweiser Kostenübernahmen verstößt gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Zur Sachverhaltsermittlung dürfen Behördenmitarbeiter den Wohnraum betreten, auch wenn der Inhaber dies nicht gestattet. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    10.05.2017