Urteil Gemeindliches Vorkaufsrecht im Wege eines sog. Share Deals, Auskunftsanspruch, kaufähnliches Umgehungsgeschäft
Schlagworte
Gemeindliches Vorkaufsrecht im Wege eines sog. Share Deals, Auskunftsanspruch, kaufähnliches Umgehungsgeschäft
Leitsatz
Um prüfen zu können, ob der Erwerb von Anteilen an einer Grundstücksgesellschaft im Wege eines sog. Share Deals geeignet ist, als kaufähnliches Umgehungsgeschäft das gemeindliche Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 2. Var. BauGB im räumlichen Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) auszulösen, kommt auf der Grundlage von § 208 Satz 1 Nr. 2 BauGB gegenüber dem Käufer der Gesellschaftsanteile eine Anordnung zur Vorlage der notariellen Unterlagen über die Transaktion in Betracht.
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