Urteil Unzulässige Datenweitergabe aus Liegenschaftskataster
Schlagworte
Unzulässige Datenweitergabe aus Liegenschaftskataster
Leitsätze
1. Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster dürfen nur herausgegeben werden, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse nachgewiesen hat und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
2. Die Abfragen von Eigentümerdaten zum Zwecke des Anbahnens von Verkaufsgesprächen stellen ein berechtigtes Interesse dar.
3. Die Herausgabe der Eigentümerdaten für mehr als 2.600 Grundstücke an einen Interessenten ist unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.
4. Die Herausgabe von Eigentümerdaten an dem Liegenschaftskataster ist grundsätzlich rechtswidrig, wenn unklar ist, an wen die Daten übermittelt werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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