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Urteil Tagessatz-Vermietung von Wohnraum an Flüchtlinge, Zweckentfremdung, Möbliertwohnungen
Schlagworte
Tagessatz-Vermietung von Wohnraum an Flüchtlinge, Zweckentfremdung, Möbliertwohnungen
Leitsätze
Die Vermietung von Wohnraum an Flüchtlinge nach Maßgabe tageweiser Kostenübernahmen verstößt gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz.
Zur Sachverhaltsermittlung dürfen Behördenmitarbeiter den Wohnraum betreten, auch wenn der Inhaber dies nicht gestattet.
(Leitsätze der Redaktion)
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