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Urteil Belegenheit des Vermögenswertes bei Aktien, Unternehmensbeteiligung als Schädigungsgegenstand, Ausgleich der Schädigung im Rückerstattungsverfahren


Schlagworte

Belegenheit des Vermögenswertes bei Aktien, Unternehmensbeteiligung als Schädigungsgegenstand, Ausgleich der Schädigung im Rückerstattungsverfahren

Leitsätze

1. Ist Gegenstand der Schädigung nach § 1 Abs. 6 VermG eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen, so ist die Berechtigung anders als bei § 3 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 nicht davon abhängig, dass das Unternehmen oder die Beteiligung als solche zurückgegeben wurde.

2. Die Feststellung einer Berechtigung ist im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Geschädigte bzw. seine Rechtsnachfolger im Rückerstattungsverfahren eine Entschädigung erhalten haben.

(Leitsätze der Redaktion)

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