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  1. VIII ZR 80/18 - Transparenzanforderungen an einseitige Gaspreiserhöhung des Grundversorgers, im Privatrechtsmantel organisierte Staatsbeteiligung
    Leitsatz: a) Die Transparenzanforderungen des Art. 3 Abs. 3 Satz 4 bis 6 in Verbindung mit Anhang A der Gas-Richtlinie 2003/55/EG sind - ungeachtet der Frage, ob diese Bestimmungen die hierfür erforderliche inhaltliche Unbedingtheit und hinreichende Genauigkeit aufweisen - auf einseitige Preiserhöhungen eines Energieversorgungsunternehmens - hier eines Grundversorgers - grundsätzlich auch dann nicht unmittelbar anzuwenden, wenn sich die Gesellschaftsanteile des Energieversorgungsunternehmens (hier einer GmbH) vollständig in öffentlicher Hand befinden. b) Allein die rein privatrechtliche Beteiligung des Staates oder einer Gebietskörperschaft an einer juristischen Person des Privatrechts führt nicht dazu, dass die betreffende Gesellschaft im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union „dem Staat oder dessen Aufsicht untersteht“ und ihr gegenüber deshalb Bestimmungen nicht fristgemäß oder unzulänglich umgesetzter Richtlinien unmittelbar zur Anwendung gebracht werden können. c) Zu den Anforderungen an den Vortrag des Grundversorgers zu den Voraussetzungen des ihm infolge ergänzender Vertragsauslegung des Gaslieferungsvertrags zustehenden Preisänderungsrechts (hier: Steigerung der eigenen (Bezugs-) Kosten, die nicht durch Kostensenkungen in anderen Bereichen der betroffenen Energievertriebssparte ausgeglichen werden). d) Für die Beurteilung, ob die Preiserhöhungen des Grundversorgers dessen (Bezugs-) Kostensteigerungen (hinreichend) abbilden, kommt es nicht darauf an, ob der Versorger die Steigerung der Gasbezugskosten durch zurückgehende Kosten in anderen Unternehmensbereichen außerhalb der Gassparte hätte auffangen können (Anschluss an Senatsurteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07, BGHZ 178, 362 Rn. 40).
    BGH
    29.01.2020
  2. BVerwG 8 B 36.19 - Rückforderung von Hauptentschädigung für Anteile einer GmbH, die in Volkseigentum überführt worden war
    Leitsatz: Einer Rechtssache kommt nur grundsätzliche Bedeutung zu, wenn der Kläger eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des reversiblen Rechts aufwirft, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt. Nach § 138 Nr. 6 VwGO liegt ein absoluter Revisionsgrund - und damit zugleich ein Verfahrensmangel vor - wenn die Entscheidung nicht mit Gründen versehen ist. Das ist nicht nur dann der Fall, wenn dem Tenor der Entscheidung überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung völlig unverständlich und verworren ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    30.01.2020
  3. BVerwG 8 B 35.19 - Rückforderung von Hauptentschädigung, Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, Überzeugungsgrundsatz nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO
    Leitsatz: ...Gericht jedoch nicht davon, die...
    BVerwG
    30.01.2020
  4. 15 C 256/19 - Formularmäßige Abwälzung der Kleinreparaturen
    Urteil: ...Gerichts keine Bedenken. Für die aufgrund...
    AG Mitte
    05.02.2020
  5. 2-13 T 9/20 - Trennung von Wirtschaftsplanvorschüssen und rückständigen Abrechnungsspitzen, Austausch des Streitgegenstandes im Wege der Klageänderung, Jahresabrechnung keine Anspruchsgrundlage für rückständige Wohngelder
    Leitsatz: 1. Eine Beschlusskompetenz, mit der Jahresabrechnung eine Anspruchsgrundlage für rückständige Wohngelder zu schaffen, besteht nicht. Demzufolge kann eine Abrechnung, welche den Ausgaben nur die tatsächlich gezahlten Wohngelder gegenüberstellt, nichtig sein. 2. Wird eine Klageforderung zunächst auf eine Jahresabrechnung und dann auf Wirtschaftspläne gestützt, wird der Streitgegenstand im Wege der Klageänderung ausgetauscht.
    LG Frankfurt/Main
    12.02.2020
  6. IX ZR 140/19 - Unwirksamkeit der Gebührenvereinbarung, unangemessen hohes Rechtsanwaltshonorar
    Urteil: ...Abs. 2 RVG, wonach u. a. das Gericht...
    BGH
    13.02.2020
  7. V ZB 3/16 - Auflassungserklärung aller Beteiligten nur vor inländischen Notar
    Leitsatz: Die in § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Auflassung bestimmte Form kann im Fall des Satzes 2 der Vorschrift nur durch deren Erklärung durch die gleichzeitig anwesenden Beteiligten vor einem im Inland bestellten Notar gewahrt werden.
    BGH
    13.02.2020
  8. 2-13 S 103/19 - Herabsetzung der bestandskräftigen Festsetzung einer Sicherheitsleistung für einen Lifteinbau, Voraussetzungen für gerichtliche Beschlussersetzung
    Leitsatz: ...Gericht für die Herabsetzung einer...
    LG Frankfurt/Main
    13.02.2020
  9. BSRH 60/13 - Zweitantrag, Heimunterbringung, Spezialheim, Durchgangsheim, Jugendwerkhofgruppe, Vermutung
    Leitsatz: 1. Ein nach der Änderung von § 10 Abs. 3 StrRehaG durch Gesetz vom 29.11.2019 gestellter neuerlicher Rehabilitierungsantrag (Zweitantrag) ist nach § 1 Abs. 6 Satz 2 StrRehaG zulässig, wenn dargelegt wird, dass der Antrag nunmehr nach neuer Rechtslage Erfolg hätte. 2. Es handelt sich bei einem Durchgangsheim um eine einem Spezialheim vergleichbare Einrichtung, in der eine zwangsweise Umerziehung erfolgte, wenn die Unterbringung im Durchgangsheim in einer Jugendwerkhofgruppe erfolgte. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Chemnitz
    14.02.2020
  10. 64 S 160/19 - Dauer der Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch
    Teaser: ...Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem...
    LG Berlin
    17.02.2020