Urteil Herabsetzung der bestandskräftigen Festsetzung einer Sicherheitsleistung für einen Lifteinbau, Voraussetzungen für gerichtliche Beschlussersetzung
Schlagworte
Herabsetzung der bestandskräftigen Festsetzung einer Sicherheitsleistung für einen Lifteinbau, Voraussetzungen für gerichtliche Beschlussersetzung
Leitsätze
1. Der Anspruch auf Beschlussersetzung durch das Gericht für die Herabsetzung einer Sicherheitsleistung für den Einbau eines Treppenliftes setzt voraus, dass der Beschlussantrag des Klägers in der Versammlung zweifelsfrei ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte (Grundsatz der Vorbefassung) und die ursprünglich beschlossene Höhe der Sicherheitsleistung sittenwidrig gewesen ist.
2. Zum - hier verneinten - Anspruch auf Beschlussersetzung für die Herabsetzung einer Sicherheitsleistung für den Einbau eines Treppenliftes.
(Leitsatz zu 1. von der Redaktion)
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