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  1. V ZB 154/18 - Beschlagnahme von Mieteinkünften in der Zwangsverwaltung
    Leitsatz: 1. Die Pfändungsschutzvorschrift des § 850i ZPO findet im Zwangsverwaltungsverfahren keine entsprechende Anwendung. 2. Dem Schuldner sind im Zwangsverwaltungsverfahren Mittel für seinen Unterhalt nur nach Maßgabe von § 149 Abs. 3 ZVG und unter den dort genannten Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen.
    BGH
    10.10.2019
  2. V ZR 4/19 - Hauskauf mit feuchtem Keller, Feuchtigkeit als bautypische Erscheinung mangelhaft abgedichteter alter Gebäude, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, gebotener rechtlicher Hinweis
    Leitsatz: Bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren, begründet nicht jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls, namentlich, ob das Haus in einem sanierten Zustand verkauft wurde, der Keller Wohnzwecken diente, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind. Dabei gehören zur Sollbeschaffenheit auch die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten darf, wozu auch Angaben im Exposé zählen. Wird ein Wohngebäude in einem solchen Exposé etwa als „Luxusimmobilie“ bezeichnet, die „nach neuestem Stand renoviert worden“ ist, kann ein Kläger aus objektiver Sicht erwarten, dass die Räumlichkeiten keine Feuchtigkeit aufweisen, soweit sie zu Wohnzwecken dienen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.10.2019
  3. BVerwG 8 B 34.19 - Revisionszulassung, Ausgleichsleistung, Bemessung, besatzungsrechtliche/besatzungshoheitliche Enteignung
    Leitsatz: Zur (Nicht-) Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache in einem Verfahren, in dem der Kläger die Feststellung begehrt, es fehle für eine Vermögensentziehung in der SBZ eine besatzungsrechtliche Grundlage. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    10.10.2019
  4. 12 U 145/19 - Rechtzeitige Optionsausübung
    Leitsatz: Ausübung der Option nach Vertragsende nicht möglich. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Frankfurt/Main
    14.10.2019
  5. 2-13 S 72/19 - Sondernutzungsrechtsübertragungen keine WEG-Sachen
    Teaser: ...Sondernutzungsrechte, sind nicht die WEG-Gerichte...
    LG Frankfurt/Main
    15.10.2019
  6. VG 1 K 176/15 - Rückübertragung von Grundstücken an Erben nach Hinrichtung des Eigentümers in der NS-Zeit
    Leitsatz: Nach § 4 Abs. 2, 3 VermG ist die Rückübertragung ausgeschlossen, wenn u. a. natürliche Personen nach dem 8. Mai 1945 in redlicher Weise an dem Vermögenswert Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte erworben haben. Bodenreformeigentum ist Eigentum im Sinne dieser Bestimmung. Es war zwar infolge der ihm eigenen personenbezogenen Verpflichtungen, Bindungen und Verfügungsbeschränkungen substantiell ausgehöhlt, besaß ungeachtet dieser ihm innewohnenden rechtlichen Beschränkungen jedoch einen vermögenswerten Inhalt, der über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 zu Volleigentum erstarkt ist. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Cottbus
    16.10.2019
  7. VG 10 K 11594/17 - Auslegung einer Baulast
    Leitsatz: 1. Für die Frage, ob eine Baulast vorhabenbezogen oder grundstücksbezogen erklärt worden ist, kommt es auf eine an den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB orientierte Auslegung des in das Baulastenverzeichnis eingetragenen Textes sowie der Verpflichtungserklärung an. Da eine Baulast grundsätzlich ihrem Wesen nach genereller Natur ist, muss die Beschränkung, dass der Übernehmer einer Baulast deren Wirkungen auf ein bestimmtes Vorhaben beschränken will, eindeutig und unmissverständlich bei der Übernahme der Baulast klargestellt werden. 2. Eine Baugenehmigung, die trotz fehlender rechtlicher Sicherung der leitungsmäßigen Erschließung eines Baugrundstücks erteilt worden ist, verletzt den Grundstücksnachbarn nicht in seinem Eigentumsgrundrecht, weil die Spezialvorschrift des § 7f NRG das - unabhängig von einer bestandskräftigen Baugenehmigung bestehende - Notleitungsrecht in Baden-Württemberg spezialgesetzlich regelt und es einer analogen Anwendbarkeit des § 917 BGB daher nicht bedarf.
    VG Karlsruhe
    17.10.2019
  8. V ZR 286/18 - Vertretungsbefugnis des Verwalters im Prozess
    Leitsatz: ..., wenn dieser dem Gericht die...
    BGH
    18.10.2019
  9. V ZR 188/18 - Aufklärungspflichten des Verwalters bei Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum
    Leitsatz: 1. Der Verwalter, der verurteilt worden ist, einem Wohnungseigentümer die Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums gemäß § 12 Abs. 1 WEG zu erteilen, muss die Kosten des Rechtsstreits im Innenverhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern nicht selber tragen. 2. Der Verwalter darf die Kosten eines Verfahrens nach § 12 Abs. 1 WEG jedenfalls dann aus dem Gemeinschaftsvermögen entnehmen, wenn der Verwaltervertrag ihn dazu ermächtigt. 3. Bei Herbeiführen eines Eigentümerbeschlusses über eine problematische Veräußerungszustimmung muss der Verwalter sachgerecht über eventuelle Versagungsgründe aufklären. (Leitsatz zu 3 von der Redaktion)
    BGH
    18.10.2019
  10. VG 2 K 132.15 - Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks wegen Verfolgung der Bekennenden Kirche, hilfsweise Zuerkennung von Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz, Rückerstattungsanordnung - REAO
    Leitsatz: Hinsichtlich der Bekennenden Kirche ist im Rahmen der Prüfung einer Kollektivverfolgung i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO zwischen der Bekennenden Kirche als organisatorischer Einheit (mit ihren Einrichtungen und samt der Führungsmitglieder und zugehörigen Pfarrer) und den sonstigen Mitgliedern (Träger der sog. Roten Karte) zu unterscheiden. Die Mitglieder der Bekennenden Kirche gehörten als solche in der Zeit des Nationalsozialismus nicht einem Personenkreis an, den das NS-Regime in seiner Gesamtheit vom kulturellen und wirtschaftlichen Leben Deutschlands auszuschließen beabsichtigte und der damit kollektivverfolgt war. Die Mitglieder der Bekennenden Kirche wurden vom NS-Regime nicht als Hindernis auf dem Weg zur Durchsetzung ihrer weltanschaulichen Ziele wahrgenommen.
    VG Potsdam
    23.10.2019