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Urteil Revisionszulassung, Ausgleichsleistung, Bemessung, besatzungsrechtliche/besatzungshoheitliche Enteignung
Schlagworte
Revisionszulassung, Ausgleichsleistung, Bemessung, besatzungsrechtliche/besatzungshoheitliche Enteignung
Leitsatz
Zur (Nicht-) Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache in einem Verfahren, in dem der Kläger die Feststellung begehrt, es fehle für eine Vermögensentziehung in der SBZ eine besatzungsrechtliche Grundlage.
(Leitsatz der Redaktion)
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