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Urteil Sondernutzungsrechtsübertragungen keine WEG-Sachen
Schlagworte
Sondernutzungsrechtsübertragungen keine WEG-Sachen
Leitsatz
Streitigkeiten über den Bestand oder die Übertragung eines Sondernutzungsrechtes sind keine WEG-Streitigkeiten nach § 43 Nr. 1 WEG, sondern gehören vor die allgemeinen Zivilgerichte.
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