Urteil Aufklärungspflichten des Verwalters bei Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum
Schlagworte
Aufklärungspflichten des Verwalters bei Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum
Leitsätze
1. Der Verwalter, der verurteilt worden ist, einem Wohnungseigentümer die Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums gemäß § 12 Abs. 1 WEG zu erteilen, muss die Kosten des Rechtsstreits im Innenverhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern nicht selber tragen.
2. Der Verwalter darf die Kosten eines Verfahrens nach § 12 Abs. 1 WEG jedenfalls dann aus dem Gemeinschaftsvermögen entnehmen, wenn der Verwaltervertrag ihn dazu ermächtigt.
3. Bei Herbeiführen eines Eigentümerbeschlusses über eine problematische Veräußerungszustimmung muss der Verwalter sachgerecht über eventuelle Versagungsgründe aufklären.
(Leitsatz zu 3 von der Redaktion)
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