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53 S 44/18 WEG - Zeitpunkt des Erwerbs der Eigentümerstellung als Wohnungseigentümer, Nichteigentümer als BeiratsmitgliedLeitsatz: 1. Wer den Kaufvertrag mit dem aufteilenden Eigentümer erst nach Invollzugsetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossen hat, ist nicht schon nach Eintragung der Auflassungsvormerkung als werdender Eigentümer im Sinne der Rechtsprechung (BGHZ 193, 219 = GE 2012, 969 = NJW 2012, 2650) zu betrachten. 2. Die Bestellung eines Nichteigentümers als Beiratsmitglied kann bestandskräftig werden. Geboten ist seine Teilnahme an Eigentümerversammlungen nur im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Beirats, nicht aber, wenn er als bloßes Vollzugsorgan eingesetzt wird. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin09.04.2019
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28 O 224/17 - Haftung für Wurzeln von Straßenbäumen im EntwässerungskanalLeitsatz: 1. Dringen Wurzeln eines Straßenbaumes in den Entwässerungskanal zum Hausanschluss ein, ist der Eigentümer des Baumes (hier: Land Berlin) Störer nach § 1004 BGB. 2. Die Kosten der Beseitigung einer Verstopfung hat der Störer dem Grundstückseigentümer zu ersetzen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin09.07.2018
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67 T 9/18 - Doppelte Aufforderung zur Erklärung der ModernisierungsduldungsbereitschaftLeitsatz: Kündigt der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen gegenüber dem Mieter an, und lässt der Mieter eine gesonderte - fristgebundene - Aufforderung des Vermieters, sich über seine künftige Duldungsbereitschaft zu erklären, unbeantwortet, gibt der Mieter, sofern er sich nicht bereits vorgerichtlich mit der Duldung der angekündigten Maßnahmen selbst in Verzug befindet, allenfalls dann Veranlassung zur Klageerhebung i.S.d. § 93 ZPO, wenn ihn der Vermieter vor Klageerhebung hinsichtlich der erbetenen Erklärung über seine künftige Duldungsbereitschaft in Verzug gesetzt hat. Das erfordert - vorbehaltlich der Verwirklichung eines des Ausnahmetatbestände des § 286 Abs. 2 BGB - gemäß § 286 Abs. 1 BGB den Ausspruch einer gesonderten Mahnung im Nachgang zur erfolglosen ursprünglichen Aufforderung durch den Vermieter.LG Berlin25.01.2018
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67 S 282/17 - Auskunftsklage im Rahmen der Mietpreisbremse, BeschwerdewertLeitsatz: Weist das Amtsgericht eine auf § 556g Abs. 3 BGB gestützte Auskunftsklage des Mieters ab, ist seine dagegen gerichtete Berufung im Falle ihrer Nichtzulassung mangels Erreichen der Mindestbeschwer des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO unzulässig, wenn sich der Vermieter nach einer Rüge des Mieters zur preisrechtlichen Rechtfertigung der vereinbarten Miete auf die Ausnahmetatbestände der §§ 556e und 556f BGB nicht berufen hat und keinerlei Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er sich zukünftig darauf berufen wird. Dasselbe gilt, wenn der Mieter die mit der Auskunftsklage geltend gemachten Informationen durch eine vom Vermieter erteilte Auskunft schon erlangt hat oder sie im Wege der Belegeinsicht beim Vermieter unschwer selbst erlangen kann.LG Berlin12.12.2017
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67 S 111/17 - Zugriff auf Kaution nach Vertragsbeendigung, Abwehr durch einstweilige VerfügungLeitsatz: 1. Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses hat die Kaution grundsätzlich nur eine Sicherungs- und keine Befriedigungsfunktion; deshalb ist der (Wohnraum-) Vermieter nach Vertragsende nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche zur Inanspruchnahme der Kaution befugt. 2. Droht nach Beendigung des Mietverhältnisses die Inanspruchnahme der Kaution durch den Vermieter wegen streitiger Ansprüche, kann der Mieter im einstweiligen Verfügungsverfahren Unterlassung verlangen. Die drohende Inanspruchnahme der Kaution reicht unabhängig von ihrer Höhe als Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO aus, selbst wenn vermieterseits ein konkretes Insolvenzrisiko nicht besteht.LG Berlin20.07.2017
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12 Reh 85/16 - DDR-Spezialheime, Zweck, Unterbringungsbedingungen, grobe Unverhältnismäßigkeit, sachfremder ZweckLeitsatz: 1. Das LG Halle folgt nicht der ständigen Rechtsprechung des OLG Naumburg, wonach die Einweisung in Spezialheime in der Regel unverhältnismäßig ist, wenn der Betroffene sich nicht gemeingefährlich verhalten oder erhebliche Straftaten begangen habe.2. Auszugehen ist vielmehr davon, dass die gesetzliche Zwecksetzung der Spezialheime, die Erziehung der eingewiesenen Kinder und Jugendlichen, unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist. Heutige Maßstäbe, nach denen die in den Spezialheimen praktizierten Erziehungsmethoden nicht mehr akzeptabel sind, weil sie die Menschenwürde verletzten, dürfen nicht zugrunde gelegt werden. (Leitsätze der Redaktion)LG Halle09.03.2017
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85 S 39/15 WEG - Korrektur jeweils durch den amtierenden VerwalterLeitsatz: 1. Jeder Wohnungseigentümer hat gegen den Verwalter einen Anspruch darauf, dass dieser die Beschlusssammlung in seiner Amtszeit ordnungsgemäß führt und eventuell notwendige Korrekturen durchführt.2. Dieser Anspruch besteht gegen den als Versammlungsleiter amtierenden Verwalter, ungeachtet eines späteren Verwalterwechsels. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin11.01.2017
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65 S 63/16 - Keine Betriebskostenvorschüsse nach Abrechnungsreife, Haftung des ausgezogenen Mitmieters auf NutzungsentschädigungLeitsatz: 1. Spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter über die Betriebskosten abzurechnen (Abrechnungsreife); Vorschüsse können dann nicht mehr gefordert werden. Das gilt auch für die Nutzungsentschädigung nach Beendigung des Mietverhältnisses.2. Mehrere Mieter schulden Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses, auch wenn nur einer zunächst nicht auszieht und ihm eine Räumungsfrist vom Vermieter bewilligt wurde.3. Bei einer Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs schuldet der Mieter Renovierungskosten wegen schuldhafter Sachbeschädigung (hier: Verkleben einer dunkelbraunen Mustertapete, Wandbearbeitung mit orangefarbener Wischtechnik, Flecken auf Tapete). (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin30.09.2016
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14 S 12/16 - Überhöhte Schmutzwasserentgelte der Berliner WasserbetriebeLeitsatz: 1. Der bestandskräftige Bescheid des Bundeskartellamts hinsichtlich der Preisüberhöhung für die Trinkwasserversorgung in Berlin gilt entsprechend für die Schmutzwasserentgelte.2. Auch diese dürften überhöht sein, zumal sie nach denselben Grundsätzen wie das Trinkwasserentgelt kalkuliert wurden. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin27.09.2016
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67 T 29/15 - Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung (Untervermietung an Touristen); FerienwohnungenLeitsatz: 1. Die entgeltliche Überlassung einer zuvor über „airbnb" angebotenen Mietwohnung an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. 2. Mahnt der Vermieter den Mieter wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung der Mietsache ab, ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses in der Regel auch dann gerechtfertigt, wenn der Mieter nach erfolgter Abmahnung ein über „airbnb" geschaltetes Angebot zur entgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Wohnung aufrechterhält, selbst wenn es in der Folge nicht mehr zu einer vertragswidrigen Gebrauchsüberlassung kommt.LG Berlin03.02.2015
