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Urteil Rückforderung gezahlter Trinkwasser-Anschlussbeiträge und Zahlung entstandener Anwaltskosten aufgrund rechtswidriger Heranziehungsbescheide
Schlagworte
Rückforderung gezahlter Trinkwasser-Anschlussbeiträge und Zahlung entstandener Anwaltskosten aufgrund rechtswidriger Heranziehungsbescheide
Leitsatz
Die Anwendung des fortgeltenden Staatshaftungsgesetzes der DDR ist ausgeschlossen, wenn es sich nicht um einen Einzelfall rechtswidrigen Verwaltungshandelns, sondern um legislatives Unrecht handelt oder zumindest eher die Sphäre legislativen Handelns berührt ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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