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Urteil Gebäudeversicherung
Schlagworte
Gebäudeversicherung; Leitungswasserversicherung; Beschädigung des Heizkessels
Leitsatz
In der Leitungswasserversicherung fällt auch die Beschädigung des Heizkessels, die durch das Platzen eines im Heizkessel befindlichen Wasserrohrs verursacht worden ist, unter das versicherte Risiko.
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