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Urteil Abgrenzung Wohn-/Geschäftsraummietverhältnis
Schlagworte
Abgrenzung Wohn-/Geschäftsraummietverhältnis
Leitsatz
Wohnraummietrecht kann nicht angenommen werden, wenn der Mietvertrag mit einer GmbH als Vertragszweck die Überlassung der Wohnung an einen Mitarbeiter vorsieht.
(Leitsatz der Redaktion)
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