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Suchergebnis Urteilssuche (3011 - 3020 von 8144)
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- I K 169/91 (VG) - Rückübertragungsanspruch; Eigentumserwerb des Investors; Investor; Investitionsvorhaben; RechtsschutzLeitsatz: 1. Der Rückübertragungsanspruch bleibt trotz Erlasses eines Bescheides gem. § 3 a VermG ungeachtet eines Eigentumserwerbs des Investors jedenfalls solange unangetastet, bis ein gerichtliches Verfahren zur Nachprüfung des Bescheides nach § 3 a VermG abgeschlossen ist. 2. Zum Problem des verfassungsrechtlichen Gebots effektiven Rechtsschutzes im Rahmen des § 3 a VermG. 3. Wegen der Rechtsfolge für den Anmelder vermögensrechtlicher Ansprüche darf ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Bescheid gem. § 3 a VermG nur abgelehnt werden, wenn die Rechtmäßigkeit dieses Bescheides feststeht. 4. Ob die Veräußerung eines Grundstückes im Rahmen des § 3 a VermG vom investiven Zweck dieser Vorschrift tatsächlich getragen wird, kann nur aufgrund einer Prognose beurteilt werden, die auf einer umfassenden Ermittlung der tatsächlichen Umstände erfolgt. Dazu gehört die zutreffende und vollständige Ermittlung maßgeblicher Sachverhalte, die Erkennung der entscheidungserheblichen Gesichtspunkte und auf deren Grundlage eine Bewertung über den künftigen Verlauf, die nicht als offensichtlich fehlerhaft einzustufen ist. 5. Zur Frage, wann ein Grundstück einem Investitionsvorhaben "dient" und der Erwerb in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Vorhaben steht (hier: gegenseitiger Ausschluß des begünstigten Zweckes).KreisG Leipzig07.08.1991
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32 Wx 132/08 - Abstimmung nur über gestellten AntragLeitsatz: In einer Wohnungseigentümerversammlung kann nur über einen gestellten Antrag abgestimmt werden. Über ein Weniger gegenüber dem gestellten Antrag können die Wohnungseigentümer nur abstimmen, wenn ein dem Weniger entsprechender Antrag gestellt wird. Ein ablehnender Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung ist nicht deshalb anfechtbar, weil die abgelehnte Maßnahme in geringerem Umfang ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte.OLG München18.11.2008
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XII ZR 8/21 - Anpassung der Miete wegen Störung der GeschäftsgrundlageDer Fall: ..., dass die Gerichte die Zeiträume bis Ende...BGH12.01.2022
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V ZB 134/17 - Unwiderrufliche Veräußerungszustimmung nach KaufvertragsabschlussLeitsatz: Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist.BGH06.12.2018
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VIII ZR 243/16 - Strenge Anforderungen an Verwertungskündigung, erheblicher Nachteil bei der VerwertungskündigungLeitsatz: 1. Die Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB setzt einen erheblichen Nachteil beim Vermieter selbst voraus; ein Nachteil bei einer mit der vermietenden Gesellschaft persönlich und wirtschaftlichen verbundenen „Schwestergesellschaft“ reicht insoweit nicht aus. 2. Zum Erfordernis einer konkreten Darlegung eines „erheblichen Nachteils“ des Vermieters bei der Verwertungskündigung. 3. Nicht jeder aus dem Fortbestand des Mietverhältnisses erwachsende wirtschaftliche Nachteil oder ein vernünftiger, nachvollziehbarer Grund sind dafür ausreichend; der erhebliche Nachteil ist schon im Kündigungsschreiben darzulegen. (Leitsatz zu 3 von der Redaktion)BGH27.09.2017
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V ZR 185/15 - Nichtzulassungsbeschwerde vor dem 1. Januar 2016Leitsatz: Der Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen für Entscheidungen vor dem 1. Januar 2016 gilt auch dann, wenn in einem falschen Rechtszug in erster Instanz das Landgericht und in zweiter Instanz das OLG - auch durch Beschluss - entschieden haben. (Leitsatz der Redaktion)BGH17.03.2016
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VIII ZR 154/14 - Kündigung wegen Eigenbedarfs bei im Rahmen einer Bedarfsvorschau erkennbaren, aber bei Vertragsschluss nicht erwogenen SelbstnutzungUrteil: ...lasse. Die Gerichte dürften vom...BGH04.02.2015
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V ZR 26/14 - Mehrheitsbeschluss über Ansetzung von Mitteln zur Rechtsverteidigung für erwartete KlagenLeitsatz: a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind. b) In diesem Fall können Mittel im Gesamtwirtschaftsplan und in den Einzelwirtschaftsplänen aller Wohnungseigentümer angesetzt werden. Sind Beschlussanfechtungsklagen nicht abzusehen, können die Wohnungseigentümer den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss ermächtigen, dafür Gemeinschaftsmittel einzusetzen.BGH17.10.2014
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V ZR 96/13 - Entziehung des Wohnungseigentums als WohnungseigentumssacheLeitsatz: Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern wegen Entziehung des Wohnungseigentums sind Wohnungseigentumssachen gemäß § 43 Nr. 1 bzw. Nr. 2 WEG in der seit dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung.BGH19.12.2013
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VIII ZR 354/12 - Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand von Vergleichswohnungen; Einfamilienhauszuschlag; SoldatensiedlungLeitsatz: 1. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten. 2. Der Vermieter kann zwar zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 a BGB auf Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand zurückgreifen. Zur Beurteilung der materiellen Begründetheit des Mieterhöhungsverlangens im Rechtsstreit stellt aber eine Auswahl von Wohnungen, die sämtlich dem die Mieterhöhung begehrenden Vermieter gehören, keine repräsentative Stichprobe für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar (vorliegend Vergleichswohnungen aus einer einzigen Siedlung, die im Eigentum ein und desselben Vermieters steht). Ein herangezogener gerichtlicher Sachverständiger muss daher bei der Ermittlung der Einzelvergleichsmiete ein breites Spektrum von Vergleichswohnungen aus der Gemeinde berücksichtigen. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)BGH03.07.2013
