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Urteil Mietminderung wegen Baulärms in der Nachbarschaft
Schlagworte
Mietminderung wegen Baulärms in der Nachbarschaft; zu erwartende Bautätigkeit bei Mietvertragsabschluss; stillschweigende Vereinbarung zu baubedingten Beeinträchtigungen
Leitsatz
Ist bei Abschluss des Mietvertrages erkennbar, dass mit Bautätigkeiten in der Nachbarschaft des Mietobjekts zu rechnen ist, sind die Bauarbeiten regelmäßig einhergehenden Störungen bei Mietvertragsabschluss zumindest stillschweigend vorausgesetzt, so dass eine Mietminderung deshalb nicht in Betracht kommt.
(Leitsatz der Redaktion)
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