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Suchergebnis Urteilssuche (1391 - 1400 von 7944)

  1. 67 S 160/07 - Tätlichkeit gegenüber Mitarbeiter der Hausverwaltung als Kündigungsgrund; tätlicher Angriff; Bedrohung; schwerwiegende Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses; nachhaltige Störung des Hausfriedens
    Leitsatz: Wenn der Mieter anlässlich eines Ortstermins den Mitarbeiter der Hausverwaltung mehrere Sekunden von hinten umklammert, um ihm den Fotoapparat zu entreißen, kann das als tätlicher Angriff ein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung sein. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    05.05.2008
  2. 62 T 39/04 - Klagerücknahme nach Zustellung
    Leitsatz: 1. Wird der Anspruch des Kl. vor Rechtshängigkeit erfüllt, ist die Klage unverzüglich zurückzunehmen. Bei einer Rücknahme kurz nach Zustellung der Klage hat der Kl. die Kosten zu übernehmen. 2. Der Gebührenstreitwert für eine Einzelfrage aus dem Mietrecht (der Instandsetzungsklage) kann nicht höher angesetzt werden als für die Frage nach dem Bestand des Mietverhältnisses, so daß vom Jahresbetrag der fiktiven Minderung auszugehen ist.
    LG Berlin
    06.04.2004
  3. 61 S 620/00 - Anbietpflicht betreffend die eigene bewohnte Wohnung
    Leitsatz: 1. Die sog. Anbietpflicht bezieht sich auch auf die zum Tausch zur Verfügung stehende und von dem Vermieter noch bewohnte eigene Wohnung des Vermieters (im Anschluß an RE OLG Karlsruhe vom 27. Januar 1993 - 3 ReMiet 2/92 -). 2. Die Wirkung der Verletzung der Anbietpflicht entfällt nicht dadurch, daß der Vermieter nachträglich von seiner Absicht, die eigene Wohnung wieder zu vermieten, Abstand nimmt, um sie nunmehr einem Familienangehörigen zur Verfügung zu stellen.
    LG Berlin
    19.12.2001
  4. 4 S 189/00 - Keine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen bei DDR-Uraltverträgen; Substanzschäden; ZGB und BGB
    Leitsatz: Die Grundsätze des Rechtsentscheids des Kammergerichts (GE 2000, 1473), wonach eine Verpflichtung des Mieters zur malermäßigen Instandhaltung nach dem ZGB Schadensersatzansprüche des Vermieters nur bei Substanzschäden begründet, gelten auch für Mietverträge, die vor dem Inkrafttreten des ZGB abgeschlossen wurden.
    LG Neuruppin
    10.11.2000
  5. 65 S 504/99 - Qualitätsanforderungen an Schönheitsreparaturen des Mieters; Lackläufer; Tropfenbildung; ungleichmäßiger Farbauftrag
    Leitsatz: Der Mieter schuldet zwar nicht unbedingt Schönheitsreparaturen nach einem DIN Maßstab; ungleichmäßigen und scheckigen Farbauftrag mit Lackläufern, Tropfenbildung sowie Schmutzpartikel und Tapeten mit Hohlstellen muß der Vermieter jedoch nicht hinnehmen.
    LG Berlin
    23.06.2000
  6. 65 S 207/97 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Heilungswirkung; Übernahmeerklärung des Sozialamtes; Zahlungsverzug
    Urteil: ...nicht zunächst an das Gericht versandt...
    LG Berlin
    09.09.1997
  7. 12.O.408/94 - Untervermietung; Untermiete
    Leitsatz: Bei einer unerlaubten Untervermietung ist der Hauptmieter verpflichtet, den die Hauptmiete überschießenden Untermietzins an den Vermieter herauszugeben.
    LG Berlin
    01.12.1994
  8. 62 S 440/93 - Altbau Berlin; Ausbau; Umbau; neugeschaffener Wohnraum
    Leitsatz: 1. Beim Ausbau eines bestehenden Gebäudes liegt neugeschaffener Wohnraum nur dann vor, wenn die einzelnen Wohnräume vorher nicht mehr für Wohnzwecke geeignet waren. 2. Zum Nachweis dazu ist eine vergleichende Darstellung des Zustands vor und nach dem Umbau erforderlich. 3. Der Bescheid einer öffentlich-rechtlichen Bewilligungsstelle (WBK) hindert die Zivilgerichte nicht, preisfreien Altbau anzunehmen.
    LG Berlin
    02.06.1994
  9. 6 C 217/21 - Fortgesetzte Verweigerung des Einbaus von Rauchwarnmeldern als Kündi-gungsgrund
    Leitsatz: 1. Der Einbau von Rauchwarnmeldern als Bagatellmaßnahme bedarf keiner förmlichen Modernisierungsankündigung nach § 555 c BGB.2. Die fortgesetzte Verweigerung des Einbaus von Rauchwarnmeldern trotz Abmahnung ist zumindest eine erhebliche Pflichtverletzung, die eine fristgerechte Kündigung rechtfertigt.3. Bei einer Depression mit Antriebslosigkeit kann sich der Mieter nicht auf Schuldunfähigkeit berufen, wenn ein ganzes Jahr lang der Vermieter sich erfolglos um Zutritt bemüht hatte.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Spandau
    17.10.2022
  10. 224 C 423/19 - Zustimmung zur Mieterhöhung trotz Mietendeckels
    Leitsatz: 1. Die Stichtagsmiete vom 18. Juni 2019 gem. Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln steht einem Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung nicht entgegen, wenn der Zustimmungsanspruch vor Inkrafttreten des MietenWoG Bln entstanden und fällig geworden ist (entgegen LG Berlin, Beschluss vom 12. März 2020 - 67 S 274/19 -). 2. In der Zahlung der erhöhten Miete unter Vorbehalt liegt auch dann keine konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung, wenn der Beklagte seine Zahlungen bereits seit längerer Zeit unter Vorbehalt leistet und sich der Vorbehalt nicht eindeutig auf die beanspruchte Mieterhöhung bezieht, sondern allgemeiner Art ist. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Charlottenburg
    17.03.2020