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Urteil Qualitätsanforderungen an Schönheitsreparaturen des Mieters
Schlagworte
Qualitätsanforderungen an Schönheitsreparaturen des Mieters; Lackläufer; Tropfenbildung; ungleichmäßiger Farbauftrag
Leitsatz
Der Mieter schuldet zwar nicht unbedingt Schönheitsreparaturen nach einem DIN Maßstab; ungleichmäßigen und scheckigen Farbauftrag mit Lackläufern, Tropfenbildung sowie Schmutzpartikel und Tapeten mit Hohlstellen muß der Vermieter jedoch nicht hinnehmen.
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