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Urteil Anbietpflicht betreffend die eigene bewohnte Wohnung


Schlagworte

Anbietpflicht betreffend die eigene bewohnte Wohnung

Leitsätze

1. Die sog. Anbietpflicht bezieht sich auch auf die zum Tausch zur Verfügung stehende und von dem Vermieter noch bewohnte eigene Wohnung des Vermieters (im Anschluß an RE OLG Karlsruhe vom 27. Januar 1993 - 3 ReMiet 2/92 -).

2. Die Wirkung der Verletzung der Anbietpflicht entfällt nicht dadurch, daß der Vermieter nachträglich von seiner Absicht, die eigene Wohnung wieder zu vermieten, Abstand nimmt, um sie nunmehr einem Familienangehörigen zur Verfügung zu stellen.

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