« zurück zur Suche
Urteil Tätlichkeit gegenüber Mitarbeiter der Hausverwaltung als Kündigungsgrund
Schlagworte
Tätlichkeit gegenüber Mitarbeiter der Hausverwaltung als Kündigungsgrund; tätlicher Angriff; Bedrohung; schwerwiegende Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses; nachhaltige Störung des Hausfriedens
Leitsatz
Wenn der Mieter anlässlich eines Ortstermins den Mitarbeiter der Hausverwaltung mehrere Sekunden von hinten umklammert, um ihm den Fotoapparat zu entreißen, kann das als tätlicher Angriff ein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung sein.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat