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Urteil Anschluss an gemeinschaftliche Kaminzüge
Schlagworte
Anschluss an gemeinschaftliche Kaminzüge; Kein Kaminofen für einzelne Wohnungseigentümer; un zulässige bauliche Veränderung
Leitsatz
Der Anschluss eines Kaminofens an einen Kamin durch einen Wohnungseigentümer stellt für die übrigen Wohnungseigentümer dann einen Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG dar, wenn aus technischen Gründen nur ein Ofen an den Kamin angeschlossen werden kann.
(Leitsatz der Redaktion)
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