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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Wohnraumkündigung; Heilungswirkung; Übernahmeerklärung des Sozialamtes; Zahlungsverzug
Leitsatz
Eine Übernahmeerklärung des Sozialamtes für die Mietrückstände ist auch dann wirksam im Sinne des § 554 Abs. 2 BGB, wenn sie formlos dem Prozeßbevollmächtigten des Vermieters zugeht mit dem Zusatz "soweit die Räumung der Wohnung hinfällig wird".
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