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Suchergebnis Urteilssuche (7441 - 7450 von 7926)
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1 K 441/95 - redlicher Erwerb; Restitutionsausschlussgrund; Ausschlussgrund; Ausschließúngsgrund; Beweislast; TreuhandabredeLeitsatz: 1. Die Existenz einer Treuhandabrede schließt einen redlichen Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 und 3 VermG aus (wie BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 7 C 42.93). 2. Bei Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Treuhandabrede geht die Nichterweislichkeit des genauen Inhalts und Umfangs zu Lasten der Erwerber, da diese die Beweislast für den redlichen Erwerb tragen.VG Leipzig19.04.1996
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3 K 1143/94 - Vermögensentziehung; Zwangsversteigerung; Vermutungsregelung; Verschuldungslage; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsvollstreckung; SchuldnerschutzvorschriftLeitsatz: 1. Bei Vermögensentziehung durch Zwangsvollstreckung gilt nicht die Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 VermG. 2. Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 VermG liegen bei einer Zwangsvollstreckung jedenfalls dann vor, wenn der vorläufige Vollstreckungsschutz mit der Begründung abgelehnt wurde, daß es sich um jüdisches Eigentum handelt. 3. Der Vermögensvertrag zwischen Schweden und der DDR vom 24. Oktober 1986 betrifft nur Maßnahmen, die nach Gründung der DDR durch diese erfolgten.VG Leipzig15.02.1996
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VG 7 A 115.93 - Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Liste 3; Beweislast für den Anwendungsausschluß des VermögensgesetzesLeitsatz: Vermögenswerte, die im Ostsektor Berlins durch die Bekanntmachung der Liste 3 nach dem Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Naziverbrecher und Kriegsaktivisten vom 8. Februar 1949 enteignet wurden, sind nach Maßgabe des Vermögensgesetzes restitutionsfähig, weil ein Nachweis dafür, daß diese Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten, fehlt. Die materielle Beweislast für den Anwendungsausschluß des Vermögensgesetzes trägt bei nach Gründung der DDR (7. Oktober 1949) erfolgten Enteignungen - auch im sowjetischen Sektor Berlins - der Beklagte.VG Berlin04.05.1994
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VG 25 A 660.91 - besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Liste 1 : SMAD-Befehl Nr. 64; Enteignung eiens VerstorbenenLeitsatz: Kein Rückgabeanspruch bei Enteignung in "Liste 1", auch wenn der Enteignete zum Zeitpunkt der Enteignung bereits gestorben war.VG Berlin02.05.1994
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VG 30 A 7.93 - Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Erwerbsvorgang; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; UrsachenzusammenhangLeitsatz: Das Vermögensgesetz findet keine Anwendung auf die mit der Li-ste C zur Verordnung zur Überführung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen in Volkseigentum des Magistrats von Groß-Berlin vom 10. Mai 1949 enteigneten Vermögenswerte.VG Berlin29.10.1993
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2 VG A 222/91 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Enteignungsexzess; Verstorbener; objektbezogene Enteignung; Rückübertragungsausschluss; besatzungsrechtliche Maßnahme; besatzungshoheitliche Maßnahme; SMAD-Befehl 64; SMAD-Befehl 124Leitsatz: Bei einer Vermögensentziehung nach den SMAD-Befehlen 64 und 124 handelt es sich in der Regel um objektbezogene Maßnahmen, so daß es nicht darauf ankommt, ob der Enteignete noch lebte. Die Enteignung ist als besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche Maßnahme nicht rückgängig zu machen.VG Halle28.07.1993
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VG 29 A 8.93 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Nichtigkeitsgrund; WirksamkeitserfordernisLeitsatz: Zur Frage, ob die Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen Nichtigkeit des Vertrages über die Veräußerung des Grundstücks versagt werden darf. Zu den Voraussetzungen einer "offenbaren" Nichtigkeit eines Vertrages (d. Red.).VG Berlin03.06.1993
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VG 13 A 165/93 - Zweckentfremdungsverbot; Räume im ehemaligen Ost-Berlin; InstandsetzungsaufwandLeitsatz: 1. Wohnraum in Ost-Berlin fällt nicht deshalb aus dem Zweckentfremdungsverbot heraus, weil das Haus zunächst "entmietet" und zeitweise besetzt war. 2. Die Verpflichtung zur Wiederherstellung und Zuführung zu Wohnzwecken kann jedoch wegen unverhältnismäßigen Instandsetzungsaufwands unzumutbar sein. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin26.05.1993
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VG 19 A 154.86 - Vorbescheid; Bauvorhaben; Baugenehmigung; Bauleitplanung; BauvorbescheidLeitsatz: Ein nach der BauOBln 1979 erteilter Vorbescheid über die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmi gung und nicht nur eine Zusage, die Baugenehmigung werde später erteilt werden. Daher kann durch eine nachträgliche Änderung der Bauleitplanung kein Einfluß auf das Bauvorhaben genommen werden, soweit über dessen Rechtmäßigkeit im Vorbe scheid bereits entschieden ist. (Gegen OVG Berlin, Beschluß vom 27. März 1986 - OVG 2 S 145.85 -, OVGE 17, 204 = NVwZ 1986, 579 = BauR 1986, 546 = UPR 1986, 273 = GE 1986, 613).VG Berlin24.06.1987
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II B 78/23 (AdV) - Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten BundesmodellLeitsatz: Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist.BFH27.05.2024