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Suchergebnis Urteilssuche (7441 - 7450 von 7926)

  1. 1 K 441/95 - redlicher Erwerb; Restitutionsausschlussgrund; Ausschlussgrund; Ausschließúngsgrund; Beweislast; Treuhandabrede
    Leitsatz: 1. Die Existenz einer Treuhandabrede schließt einen redlichen Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 und 3 VermG aus (wie BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 7 C 42.93). 2. Bei Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Treuhandabrede geht die Nichterweislichkeit des genauen Inhalts und Umfangs zu Lasten der Erwerber, da diese die Beweislast für den redlichen Erwerb tragen.
    VG Leipzig
    19.04.1996
  2. 3 K 1143/94 - Vermögensentziehung; Zwangsversteigerung; Vermutungsregelung; Verschuldungslage; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsvollstreckung; Schuldnerschutzvorschrift
    Leitsatz: 1. Bei Vermögensentziehung durch Zwangsvollstreckung gilt nicht die Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 VermG. 2. Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 VermG liegen bei einer Zwangsvollstreckung jedenfalls dann vor, wenn der vorläufige Vollstreckungsschutz mit der Begründung abgelehnt wurde, daß es sich um jüdisches Eigentum handelt. 3. Der Vermögensvertrag zwischen Schweden und der DDR vom 24. Oktober 1986 betrifft nur Maßnahmen, die nach Gründung der DDR durch diese erfolgten.
    VG Leipzig
    15.02.1996
  3. VG 7 A 115.93 - Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Liste 3; Beweislast für den Anwendungsausschluß des Vermögensgesetzes
    Leitsatz: Vermögenswerte, die im Ostsektor Berlins durch die Bekanntmachung der Liste 3 nach dem Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Naziverbrecher und Kriegsaktivisten vom 8. Februar 1949 enteignet wurden, sind nach Maßgabe des Vermögensgesetzes restitutionsfähig, weil ein Nachweis dafür, daß diese Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten, fehlt. Die materielle Beweislast für den Anwendungsausschluß des Vermögensgesetzes trägt bei nach Gründung der DDR (7. Oktober 1949) erfolgten Enteignungen - auch im sowjetischen Sektor Berlins - der Beklagte.
    VG Berlin
    04.05.1994
  4. VG 25 A 660.91 - besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Liste 1 : SMAD-Befehl Nr. 64; Enteignung eiens Verstorbenen
    Leitsatz: Kein Rückgabeanspruch bei Enteignung in "Liste 1", auch wenn der Enteignete zum Zeitpunkt der Enteignung bereits gestorben war.
    VG Berlin
    02.05.1994
  5. VG 30 A 7.93 - Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Erwerbsvorgang; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ursachenzusammenhang
    Leitsatz: Das Vermögensgesetz findet keine Anwendung auf die mit der Li-ste C zur Verordnung zur Überführung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen in Volkseigentum des Magistrats von Groß-Berlin vom 10. Mai 1949 enteigneten Vermögenswerte.
    VG Berlin
    29.10.1993
  6. 2 VG A 222/91 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Enteignungsexzess; Verstorbener; objektbezogene Enteignung; Rückübertragungsausschluss; besatzungsrechtliche Maßnahme; besatzungshoheitliche Maßnahme; SMAD-Befehl 64; SMAD-Befehl 124
    Leitsatz: Bei einer Vermögensentziehung nach den SMAD-Befehlen 64 und 124 handelt es sich in der Regel um objektbezogene Maßnahmen, so daß es nicht darauf ankommt, ob der Enteignete noch lebte. Die Enteignung ist als besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche Maßnahme nicht rückgängig zu machen.
    VG Halle
    28.07.1993
  7. VG 29 A 8.93 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Nichtigkeitsgrund; Wirksamkeitserfordernis
    Leitsatz: Zur Frage, ob die Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen Nichtigkeit des Vertrages über die Veräußerung des Grundstücks versagt werden darf. Zu den Voraussetzungen einer "offenbaren" Nichtigkeit eines Vertrages (d. Red.).
    VG Berlin
    03.06.1993
  8. VG 13 A 165/93 - Zweckentfremdungsverbot; Räume im ehemaligen Ost-Berlin; Instandsetzungsaufwand
    Leitsatz: 1. Wohnraum in Ost-Berlin fällt nicht deshalb aus dem Zweckentfremdungsverbot heraus, weil das Haus zunächst "entmietet" und zeitweise besetzt war. 2. Die Verpflichtung zur Wiederherstellung und Zuführung zu Wohnzwecken kann jedoch wegen unverhältnismäßigen Instandsetzungsaufwands unzumutbar sein. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    26.05.1993
  9. VG 19 A 154.86 - Vorbescheid; Bauvorhaben; Baugenehmigung; Bauleitplanung; Bauvorbescheid
    Leitsatz: Ein nach der BauOBln 1979 erteilter Vorbescheid über die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmi gung und nicht nur eine Zusage, die Baugenehmigung werde später erteilt werden. Daher kann durch eine nachträgliche Änderung der Bauleitplanung kein Einfluß auf das Bauvorhaben genommen werden, soweit über dessen Rechtmäßigkeit im Vorbe scheid bereits entschieden ist. (Gegen OVG Berlin, Beschluß vom 27. März 1986 - OVG 2 S 145.85 -, OVGE 17, 204 = NVwZ 1986, 579 = BauR 1986, 546 = UPR 1986, 273 = GE 1986, 613).
    VG Berlin
    24.06.1987
  10. II B 78/23 (AdV) - Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell
    Leitsatz: Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist.
    BFH
    27.05.2024