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1 UH 2/1988 (b) - Mietaltverträge im Studentenwohnheim; Mieterschutz; Kündigungsschutz; Beendigung des Mietverhältnisses; Wohnraum als Teil eines Studentenwohnheims; Studentenwohnheim; Gesetzesneuregelung, Eingriff in bestehende Mietverhältnisse; Mietverhältnis, Änderung durch GesetzesneufassungLeitsatz: § 564 b Abs. 7 Nr. 3 BGB ist auch auf Mietverträge über Wohnraum in Studentenwohnheimen anwendbar, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1912) am 1. Januar 1983 abgeschlossen worden sind.Hans. OLG Bremen12.12.1988
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RE-Miet 2/88 - Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze; ZustimmungsfristLeitsatz: I. Verlangt der Vermieter die Erhöhung des Mietzinses zu einem Zeitpunkt, der innerhalb des für die Kappungsgrenze im Sinn von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHG maßgebenden Zeitraums von drei Jahren liegt, so ist das Mieterhöhungsverlangen nicht deswegen unwirksam, weil die Kappungsgrenze nicht eingehalten ist. II. Ein solches Mieterhöhungsverlangen vermag die Zustimmungsfrist des § 2 Abs. 3 Satz 1 MHG bereits vor Ablauf des Zeitraums von drei Jahren in Gang zu setzen, so daß die Mieterhöhung unmittelbar danach wirksam werden kann.BayObLG10.03.1988
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4 U 242/87 - Verjährungsfrist für Rückforderung überzahlter Heizkosten; Mietnebenkosten; Überzahlung; Heizkosten; Rückforderung; ungerechtfertigte Bereicherung; Rückforderungsanspruch; VerjährungsfristLeitsatz: Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Heizkosten bei fortbestehendem Mietverhältnis verjähren nach Ablauf von vier Jahren.HansOLG Hamburg19.01.1988
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4 U 88/85 - Eigenbedarfskündigung bei Wohnraumbedarf von Angehörigen; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; Eigenbedarf; Wohnraumbedarf; Familienangehörige; Bedarfssituation; Interesse, berechtigtes; KündigungsschutzLeitsatz: Der Vermieter "benötigt" die Räume als Wohnung für einen Familienangehörigen i. S.v. § 564 b Abs. 2 Ziff. 2 BGB schon dann, wenn bei dem Familienangehörigen ein Wohnraumbedarf besteht, ohne daß es auf dessen unzureichende Unterbringung ankommt, und der Vermieter deshalb zur Deckung dieses Bedarfs die Räume herausverlangt.HansOLG Hamburg10.12.1985
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REMiet 1/85 - Kündigung des Mieters; Arbeitnehmer im privaten Dienstverhältnis; Mietverhältnis; Beendigung; Kündigung (Mieter); Beamtensonderkündigungsrecht; analoge Anwendung; bei privatem DienstLeitsatz: Ein Arbeitnehmer, der nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, kann ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis über Wohnraum nicht deshalb vorzeitig kündigen, weil er an einen anderen Wohnraum zieht, um das Arbeitsverhältnis bei seinem Arbeitgeber an einem anderen Dienstort fortzusetzen, nachdem am früheren Dienstort sein Arbeitsplatz weggefallen ist und er ein gleichwertiges Arbeitsverhältnis in der Nähe der gemieteten Wohnung nicht finden kann.BayObLG12.03.1985
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4 U 79/83 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; DurchschnittsmieteLeitsatz: Die Zulässigkeit einer im Verfahren nach Art. III MietRÄndG an das Vorlagegericht gelangten Vorlage muß noch in dem Zeitpunkt bestehen, in welchem über die Vorlage sachlich entschieden werden soll. (Nichtamtlicher Leitsatz, Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt)HansOLG Hamburg02.11.1983
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Allg. Reg. 68/81 - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Erhöhungsverlangen/nach § 2 MHG; Größe/von Vergleichswohnungen; Mieterhöhungsverlangen/Angabe von Vergleichswohnungen; Wirksamkeit/einer Mieterhöhungserklärung; Vergleichswohnungen/VergleichbarkeitLeitsatz: Die Angabe der Größe der Vergleichswohnungen in einem Erhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 Sätze 1, 3 MHG ist nur dann wesentliche Voraussetzung für die Zulässigkeit der Mieterhöhungsklage nach § 2 Abs. 3 Satz 1 MHG, wenn sich allein aus der Größenangabe in Verbindung mit dem Gesamtpreis der Quadratmeterpreis für die vom Vermieter bezeichneten Vergleichswohnungen errechnen läßt; Flächenabweichungen der Vergleichswohnungen mit der Wohnung des Mieters nach oben oder unten beeinträchtigen die verfahrensrechtliche Wirksamkeit der Mieterhöhungserklärung nicht.BayObLG01.04.1982
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1 BvR 1307/91 - Grundbuch, Einsicht in das - für Presse; Pressefreiheit, - und GrundbucheinsichtLeitsatz: 1. Das Informationsinteresse der Presse kann ein Einsichtsrecht in das Grundbuch begründen. 2. Eine vorherige Anhörung des Grundstückseigentümers ist nicht geboten. (Leitsätze der Redaktion)BVerfG28.08.2000
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V ZR 23/21 - (Berliner) Grundstückseigentümer müssen eine die Grenze überschreitende Wärmedämmung duldenLeitsatz: a) Der gegen den Nachbarn gerichtete Anspruch des Grundstückseigentümers aus § 16a NachbarG Bln auf Duldung einer grenzüberschreitenden Wärmedämmung hat einzig zur Voraussetzung, dass die Überbauung zum Zwecke der Dämmung eines bereits bestehenden, an der Grundstücksgrenze errichteten Gebäudes erfolgt. Einschränkungen des Duldungsanspruchs, wie sie die Nachbarrechtsgesetze anderer Bundesländer enthalten, können der Regelung nicht unter Rückgriff auf „allgemeine Rechtsgrundsätze“ oder im Wege der verfassungskonformen Auslegung entnommen werden. b) Zur materiellen Verfassungsmäßigkeit von § 16a NachbarG Bln.BGH01.07.2022
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V ZR 76/20 - Bestandskräftige Baugenehmigung schließt Ansprüche wg. Verletzung nach-barschützender öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausLeitsatz: a) Die mit einer bestandskräftigen Baugenehmigung verbundene umfassende Feststellung der Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem einschlägigen öffentlichen Recht (Legalisierungswirkung) schließt einen auf die Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Rechts gestützten Unterlassungsanspruch des Nachbarn gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB aus. b) Die Verletzung des öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Wahrung der im Bebauungsplan festgesetzten Gebietsart (Gebietserhaltungsanspruch) kann einen (quasinegatorischen) verschuldensunabhängigen Unterlassungsanspruch des Nachbarn gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB begründen. Dieser Anspruch ist streng akzessorisch zum öffentlichen Recht; er kommt daher nicht in Betracht, wenn und soweit die Grundstücksnutzung von einer bestandskräftigen Baugenehmigung gedeckt ist.BGH21.01.2022