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Suchergebnis Urteilssuche (7311 - 7320 von 7812)

  1. 7 C 71/15 - Verlängerung der Verjährungsfrist des § 548 BGB auf ein Jahr
    Leitsatz: Der Mieter muss nicht damit rechnen, dass auf der letzten Seite eines Formularmietvertrages eine Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist von sechs Monaten auf ein Jahr für Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache geregelt ist, zumal wenn die verlängerte Frist nicht drucktechnisch hervorgehoben wird. Eine derartige Klausel wird nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    23.06.2015
  2. 3 C 97/15 - Berliner Mietspiegel nur zur Begründung, nicht als Beweismittel für Mieterhöhung bei Substandardwohnungen, Ofenheizungswohnung
    Leitsatz: Für eine Wohnung mit Ofenheizung kann zwar der Berliner Mietspiegel zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens herangezogen werden; als Beweismittel im Prozess ist er jedoch ungeeignet. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    17.05.2016
  3. 2 C 258/15 - Unkonkretes Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Lässt das Mieterhöhungsverlangen nicht konkret erkennen, dass eine Überschreitung der ortsüblichen Miete nicht vorliegt, ist eine Zustimmungsklage ohne weitere Beweiserhebung als unbegründet abzuweisen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    09.02.2016
  4. 71 C 22/16 - Erträge aus Sondernutzungsrecht stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu
    Leitsatz: Behält sich der teilende Eigentümer die Zuordnung von Sondernutzungsrechten an Tiefgaragen-Stellflächen an Wohnungserwerber nur vor, stehen daraus erzielte Mieten nicht ihm als Sondernutzungsberechtigten, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft zu. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    28.02.2017
  5. 7 C 84/14 - Mietvertrag mit Hausverwaltung; Vertreter
    Leitsatz: Aus dem Zusatz „Hausverwaltung" zu dem Namen der den Mietvertrag abschließenden Person ergibt sich nicht, dass diese als Vertreter handelte, so dass der Mietvertrag mit ihr und nicht mit einem Dritten zustande kommt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    21.10.2014
  6. 4 C 312/21 - Zeitliche Einordnung kriegsbeschädigter Gebäude in die Baualtersklassen des Berliner Mietspiegels
    Leitsatz: Eine Einstufung eines vor 1918 errichteten, kriegsbeschädigten Gebäudes in eine neuere Baualtersklasse kommt nach dem Mietspiegel u. a. nur dann in Betracht, wenn die Wohnung bzw. das Haus nach vollständiger Zerstörung wieder neu aufgebaut wurde, es, nachdem es nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet war, wiederhergestellt wurde oder die Wohnung erstmalig von Gewerberaum zu Wohnraum umgewandelt wurde.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    23.03.2022
  7. 3 C 243/23 - Kein Zugang bei nicht abgeholtem Einschreiben
    Leitsatz: 1. Eine mit Einschreiben versandte Betriebskostenabrechnung ist dem Mieter nicht zugegangen, wenn sie nach dem Einwurf einer Benachrichtigung nicht abgeholt wird.2. Für unterlassene Rückzahlung der Kaution kann der Mieter gegen den Vermieter eine Verzugspauschale von 40 € und für zwei Mahnschreiben pauschalierte Mahnkosten von 10 € geltend machen.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    13.02.2024
  8. 9 C 483/08 - Berliner Mietspiegel anwendbar für Umlandgemeinden
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel ist auch für Erhöhungsverlangen anwendbar, die eine Wohnung in Umlandgemeinden betreffen. 2. Ein Sachverständigengutachten zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete ist nicht deshalb unbrauchbar, weil es sich nicht mit einem später veröffentlichten Mietspiegel auseinandersetzt, dessen Erhebungsstichtag (hier: 1. Oktober 2008) nach dem Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens (hier: 25. Juni 2008) liegt. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Königs Wusterhausen
    09.09.2009
  9. 4 C 293/13 - Ablehnungsgesuch bei ungebührlicher Verfahrensverzögerung
    Der Fall: ...beklagte Mieter vor Gericht einen verwirrten...
    AG Königs Wusterhausen
    25.03.2014
  10. 201 C 18/99 - Hausmeisterkosten; Schätzung; Vandalismus
    Leitsatz: ...Gericht können höhere Kosten wegen...
    AG Köln
    27.04.1999