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Urteil Berliner Mietspiegel nur zur Begründung, nicht als Beweismittel für Mieterhöhung bei Substandardwohnungen, Ofenheizungswohnung
Schlagworte
Berliner Mietspiegel nur zur Begründung, nicht als Beweismittel für Mieterhöhung bei Substandardwohnungen, Ofenheizungswohnung
Leitsatz
Für eine Wohnung mit Ofenheizung kann zwar der Berliner Mietspiegel zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens herangezogen werden; als Beweismittel im Prozess ist er jedoch ungeeignet.
(Leitsatz der Redaktion)
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