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Urteil Unkonkretes Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Unkonkretes Mieterhöhungsverlangen
Leitsatz
Lässt das Mieterhöhungsverlangen nicht konkret erkennen, dass eine Überschreitung der ortsüblichen Miete nicht vorliegt, ist eine Zustimmungsklage ohne weitere Beweiserhebung als unbegründet abzuweisen.
(Leitsatz der Redaktion)
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