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Urteil Erträge aus Sondernutzungsrecht stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu


Schlagworte

Erträge aus Sondernutzungsrecht stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu

Leitsatz

Behält sich der teilende Eigentümer die Zuordnung von Sondernutzungsrechten an Tiefgaragen-Stellflächen an Wohnungserwerber nur vor, stehen daraus erzielte Mieten nicht ihm als Sondernutzungsberechtigten, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft zu.

(Leitsatz der Redaktion)

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