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Urteil Erträge aus Sondernutzungsrecht stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu
Schlagworte
Erträge aus Sondernutzungsrecht stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu
Leitsatz
Behält sich der teilende Eigentümer die Zuordnung von Sondernutzungsrechten an Tiefgaragen-Stellflächen an Wohnungserwerber nur vor, stehen daraus erzielte Mieten nicht ihm als Sondernutzungsberechtigten, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft zu.
(Leitsatz der Redaktion)
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