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Suchergebnis Urteilssuche (6571 - 6580 von 7915)
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I-24 U 170/10 - Altersbedingte Abnutzung eines PVC-Bodens; unsachgemäße Reinigung als Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs; Umkehr der Beweislast; Schaden durch Mietgebrauch; unsachgemäße Erneuerung des Fußbodens durch den Mieter; 20 Jahre alter Fußbodenbelag in Arztpraxis gilt als abgenutztLeitsatz: 1. Da dem Vermieter die altersbedingte Abnutzung des PVC-Bodens in den Räumen einer Arztpraxis durch vertragsgemäßen Gebrauch zur Last fällt, hat er zur Haftung des Mieters zu beweisen, dass die Ursache der Schäden im Verantwortungsbereich des Mieters lag (unsachgemäße Reinigung). 2. Der Vermieter ist auch dafür beweisbelastet, dass eine von dem Mieter vorgenommene Erneuerung des Fußbodenbelages zu einem Schaden an der Mietsache geführt hat. 3. Ein fast 20 Jahre alter Fußbodenbelag in den Räumen einer Arztpraxis ist im Allgemeinen vollständig abgenutzt.OLG Düsseldorf08.02.2011
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8 U 167/09 - Betriebskostennachforderung im Urkundenprozess; unwirksame Genehmigungsfiktion; Erläuterungslast für neue oder gestiegene Betriebskosten; unwirksame formularmäßige Verkürzung der Einwendungsausschlussfrist; Verstoß gegen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei ohne Erläuterung von Gründen neu erhobenen Betriebskostenarten; Pflicht zur Erläuterung einer BetriebskostenabrechnungLeitsatz: 1. Die Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im Urkundenprozess ist statthaft. 2. Im zweiten Rechtszug ist eine Abstandnahme vom Urkundenprozess nicht mehr möglich. 3. Die Formularklausel in einem Geschäftsraummietvertrag, wonach der Mieter etwaige Rügen gegenüber einer Betriebskostenabrechnung binnen einer Ausschlussfrist von sechs Monaten vorzubringen hat, ist unwirksam, wenn mit der Übersendung der Abrechnung der Mieter nicht auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen wird. 4. Hat der Mieter durch Vorlage der Betriebskostenabrechnungen für das Vorjahr nachgewiesen, dass für bestimmte Betriebskostenarten keine Kosten erhoben wurden, obliegt es dem Vermieter, hierfür nachvollziehbare Gründe anzugeben; andernfalls ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, der auch bei Geschäftsraummiete gilt, anzunehmen. (Leitsätze zu 3. und 4. von der Redaktion)KG28.06.2010
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6 U 122/01 - Grundbuchberichtigung; Amtspflichtverletzung des AROV; Drittschutzwirkung; EintragungsersuchenverzögerungLeitsatz: 1. Die Amtspflicht des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen, das Grundbuchamt gem. § 34 Abs. 2 VermG um Berichtigung des Grundbuches zu ersuchen, entfaltet keine drittschützende Wirkung gem. § 839 BGB zugunsten des Inhabers eines schuldrechtichen Eigentumsverschaffungsanspruchs. 2. Das Unterlassen bzw. die Verzögerung des Eintragungsersuchens gem. § 34 Abs. 2 VermG stellt eine objektive Amtspflichtverletzung dar.OLG Dresden31.05.2001
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8 RE-Miet 6399/96 - Klageänderung; Parteiauswechslung; Zustimmungsklage; Mieterhöhung; ProzeßstandschaftLeitsatz: 1. Ist bei einer als Klageänderung anzusehenden Parteiauswechslung die Klagefrist des § 2 MHG schon abgelaufen, wird die Klage damit unzulässig. 2. Ein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 2 MHG kann nicht im Wege gewillkürter Prozeßstandschaft eingeklagt werden. (Leitsätze der Redaktion)KG02.12.1996
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2 Ss 101/93 - Mietpreisüberhöhung; VerfassungsgemäßheitLeitsatz: § 5 WiStG ist verfassungsgemäß.KG06.07.1994
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3 RE-Miet 2/82 - Mieterhöhungsverlangen; Sachverständigengutachten; Vergleichsobjekte; ortsübliche VergleichsmieteLeitsatz: Ein dem Mieterhöhungsverlangen beigefügtes Sachverständigengutachten, das hinsichtlich der Höhe der ortsüblichen Miete keine Vergleichsobjekte angibt, sondern lediglich ausführt, dem Sachverständigen seien aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit vergleichbare Wohnungen in ausreichender Zahl aus dem maßgeblichen örtlichen Bereich bekannt, ist in noch ausreichendem Maße mit Gründen versehen, wenn anschließend die ermittelte Preisspanne für Wohnungen entsprechender Größe und vergleichbaren Wohnwerts mitgeteilt und sodann dargelegt wird, wie die zu beurteilende Wohnung innerhalb des genannten Preisbereichs einzuordnen ist.OLG Karlsruhe20.07.1982
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3 Re Miet 6/81 - Eigenbedarfskündigung, Entfallen der GründeLeitsatz: 1. Entfallen die Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist und der Mieter die Wohnung geräumt hat, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter davon zu unterrichten und auf Verlangen das Mietverhältnis fortzusetzen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt eine positive Vertragsverletzung dar. 2. Ein Schadenersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung steht dem Mieter, der auf eine nicht ordnungsgemäß begründete Kündigung hin ausgezogen ist, jedenfalls dann zu, wenn ihm der Vermieter die Bedarfsgründe mündlich schlüssig dargelegt und der Mieter keine Veranlassung hat, diesen Angaben zu mißtrauen. 3. Dieser Schadenersatzanspruch wird in der Regel nicht dadurch aus geschlossen, daß der Mieter infolge der scheinbar gerechtfertigten Kündigung den Mietvertrag mit dem Vermieter einvernehmlich vorzeitig beendet hat.OLG Karlsruhe07.10.1981
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65 S 151/21 - Anspruch auf nachträglichen Mieterwechsel durch konkludente VereinbarungLeitsatz: 1. Die Auswechslung eines Mieters einer Wohngemeinschaft bedarf der Zustimmung des Vermieters, die auch im Voraus konkludent erteilt werden kann.2. Das kann aus folgenden (für sich allein nicht ausreichenden) Indizien geschlossen werden: Mietvertrag mehrerer Personen für große Wohnung; mehrere Nachträge zum Auswechseln der Mieter und Schriftwechsel mit „Wohngemeinschaft“, wenn sich aus dem gesamten Inhalt der mündlichen Verhandlung ergibt, dass der Vermieter vor Vertragsabschluss auf den Zweck des Zusammenlebens mit Wohlwollen reagiert hatte.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin13.10.2022
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26 O 214/20 - Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung eines GrenzzaunsLeitsatz: 1. Zum Anspruch des Nachbarn auf Entfernung eines parallel zum vorhandenen Grenzzaun gezogenen und mit einer Sichtplane bekleideten Metallzauns.2. Zum Schadensersatz bei eigenmächtigem Abschneiden überhängender Äste durch den Nachbarn.(Leitsätze der Redaktion)LG Darmstadt16.11.2020
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67 S 121/12 - Mietminderungsrecht auch nach Jahren nicht verwirkt; Eigenbedarf für Nutzung als ZweitwohnungLeitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters auf Mietminderung ist nicht verwirkt, wenn er dem Vermieter den (diesem grundsätzlich bekannten) Mangel der extremen Hellhörigkeit erst nach Jahren anzeigt, weil er sich erst jetzt durch Mieterwechsel in der Nachbarwohnung bemerkbar macht. 2. Ein Nutzungsinteresse von hinreichendem Gewicht für eine Eigenbedarfskündigung ist dann zu bejahen, wenn der Vermieter die Wohnung als Zweitwohnung für regelmäßige Besuche bei seiner Tochter nutzen will. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin22.08.2013