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Urteil Anfechtung der Jahresabrechnung
Schlagworte
Anfechtung der Jahresabrechnung
Leitsatz
Der Gebührenstreitwert bei Anfechtung der Gesamt- und Einzelabrechnungen kann auf das Fünffache von 25 % des Einzelinteresses des Anfechtungsklägers festgesetzt werden.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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