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Urteil Grundstücksverkehrsgenehmigungsverfahren
Schlagworte
Grundstücksverkehrsgenehmigungsverfahren; Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahren; Rückgabeantrag; Restitutionsantrag; Aussetzung des Verfahrens; Verfahrensaussetzung
Leitsätze
1. § 7 Abs. 1 AnmVO unterliegt als DDR-Recht nicht der Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit.
2. Zur Form der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung.
3. Im Antrag auf Rückerstattung kann ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens gesehen werden.
4. Voraussetzung für die Aussetzung des Verfahrens.
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