Urteil Restitutionsanspruch
Schlagworte
Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Rationalisierung des Zahlungs- und Sparverkehrs der Kreditinstitute
Leitsätze
1. Der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 17. März 1982, bestätigt durch den Beschluß des Ministerrates der DDR vom 25. März 1982, über Maßnahmen der territorialen Rationalisierung des Zahlungs- und Sparverkehrs der Kreditinstitute beinhaltete keine "unlauteren Machenschaften" i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG.
2. § 1 Abs. 3 VermG ist nicht allein deshalb anwendbar, weil Ziele auf der "Parteischiene", d. h. über die Kader der SED, durchgesetzt wurden.
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