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Suchergebnis Urteilssuche (1381 - 1390 von 7994)
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61 S 620/00 - Anbietpflicht betreffend die eigene bewohnte WohnungLeitsatz: 1. Die sog. Anbietpflicht bezieht sich auch auf die zum Tausch zur Verfügung stehende und von dem Vermieter noch bewohnte eigene Wohnung des Vermieters (im Anschluß an RE OLG Karlsruhe vom 27. Januar 1993 - 3 ReMiet 2/92 -). 2. Die Wirkung der Verletzung der Anbietpflicht entfällt nicht dadurch, daß der Vermieter nachträglich von seiner Absicht, die eigene Wohnung wieder zu vermieten, Abstand nimmt, um sie nunmehr einem Familienangehörigen zur Verfügung zu stellen.LG Berlin19.12.2001
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4 S 189/00 - Keine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen bei DDR-Uraltverträgen; Substanzschäden; ZGB und BGBLeitsatz: Die Grundsätze des Rechtsentscheids des Kammergerichts (GE 2000, 1473), wonach eine Verpflichtung des Mieters zur malermäßigen Instandhaltung nach dem ZGB Schadensersatzansprüche des Vermieters nur bei Substanzschäden begründet, gelten auch für Mietverträge, die vor dem Inkrafttreten des ZGB abgeschlossen wurden.LG Neuruppin10.11.2000
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65 S 504/99 - Qualitätsanforderungen an Schönheitsreparaturen des Mieters; Lackläufer; Tropfenbildung; ungleichmäßiger FarbauftragLeitsatz: Der Mieter schuldet zwar nicht unbedingt Schönheitsreparaturen nach einem DIN Maßstab; ungleichmäßigen und scheckigen Farbauftrag mit Lackläufern, Tropfenbildung sowie Schmutzpartikel und Tapeten mit Hohlstellen muß der Vermieter jedoch nicht hinnehmen.LG Berlin23.06.2000
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65 S 207/97 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Heilungswirkung; Übernahmeerklärung des Sozialamtes; ZahlungsverzugUrteil: ...nicht zunächst an das Gericht versandt...LG Berlin09.09.1997
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12.O.408/94 - Untervermietung; UntermieteLeitsatz: Bei einer unerlaubten Untervermietung ist der Hauptmieter verpflichtet, den die Hauptmiete überschießenden Untermietzins an den Vermieter herauszugeben.LG Berlin01.12.1994
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62 S 440/93 - Altbau Berlin; Ausbau; Umbau; neugeschaffener WohnraumLeitsatz: 1. Beim Ausbau eines bestehenden Gebäudes liegt neugeschaffener Wohnraum nur dann vor, wenn die einzelnen Wohnräume vorher nicht mehr für Wohnzwecke geeignet waren. 2. Zum Nachweis dazu ist eine vergleichende Darstellung des Zustands vor und nach dem Umbau erforderlich. 3. Der Bescheid einer öffentlich-rechtlichen Bewilligungsstelle (WBK) hindert die Zivilgerichte nicht, preisfreien Altbau anzunehmen.LG Berlin02.06.1994
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6 C 217/21 - Fortgesetzte Verweigerung des Einbaus von Rauchwarnmeldern als Kündi-gungsgrundLeitsatz: 1. Der Einbau von Rauchwarnmeldern als Bagatellmaßnahme bedarf keiner förmlichen Modernisierungsankündigung nach § 555 c BGB.2. Die fortgesetzte Verweigerung des Einbaus von Rauchwarnmeldern trotz Abmahnung ist zumindest eine erhebliche Pflichtverletzung, die eine fristgerechte Kündigung rechtfertigt.3. Bei einer Depression mit Antriebslosigkeit kann sich der Mieter nicht auf Schuldunfähigkeit berufen, wenn ein ganzes Jahr lang der Vermieter sich erfolglos um Zutritt bemüht hatte.(Leitsätze der Redaktion)AG Spandau17.10.2022
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224 C 423/19 - Zustimmung zur Mieterhöhung trotz MietendeckelsLeitsatz: 1. Die Stichtagsmiete vom 18. Juni 2019 gem. Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln steht einem Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung nicht entgegen, wenn der Zustimmungsanspruch vor Inkrafttreten des MietenWoG Bln entstanden und fällig geworden ist (entgegen LG Berlin, Beschluss vom 12. März 2020 - 67 S 274/19 -). 2. In der Zahlung der erhöhten Miete unter Vorbehalt liegt auch dann keine konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung, wenn der Beklagte seine Zahlungen bereits seit längerer Zeit unter Vorbehalt leistet und sich der Vorbehalt nicht eindeutig auf die beanspruchte Mieterhöhung bezieht, sondern allgemeiner Art ist. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Charlottenburg17.03.2020
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227 C 18/16 - Für Anwendung der Kündigungsschutzklausel-Verordnung Rechtslage zum Zeitpunkt der Kündigung maßgeblichLeitsatz: Für die Kündigungsbeschränkung nach Wohnungsumwandlung ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Kündigung maßgeblich; auf den Zeitpunkt der Veräußerung kommt es nicht an. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg17.08.2016
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29 C 53/15 - Kosten der Fenstersanierung, unbeschränktes Einberufungsrecht des VerwaltersLeitsatz: 1. Dachfenster stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum. Eigentümer können durch eine klare und eindeutige Regelung von der Zuordnung der Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung abweichen.2. In der Teilungserklärung können klare Kostenteilungsregelungen getroffen werden.3. Aus der Regelung des § 24 WEG folgt nicht, dass Verwalter im Hinblick auf die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung beschränkt werden können.4. Das bloße Behaupten eines Ladungsmangels ohne nähere Darlegung der Kausalitätsvermutung reicht nicht aus. Ein Eigentümer kann im Einzelfall auf einer Protokollberichtigung bestehen. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Mitte09.06.2016