Urteil Zustimmung zur Mieterhöhung trotz Mietendeckels
Schlagworte
Zustimmung zur Mieterhöhung trotz Mietendeckels
Leitsätze
1. Die Stichtagsmiete vom 18. Juni 2019 gem. Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln steht einem Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung nicht entgegen, wenn der Zustimmungsanspruch vor Inkrafttreten des MietenWoG Bln entstanden und fällig geworden ist (entgegen LG Berlin, Beschluss vom 12. März 2020 - 67 S 274/19 -).
2. In der Zahlung der erhöhten Miete unter Vorbehalt liegt auch dann keine konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung, wenn der Beklagte seine Zahlungen bereits seit längerer Zeit unter Vorbehalt leistet und sich der Vorbehalt nicht eindeutig auf die beanspruchte Mieterhöhung bezieht, sondern allgemeiner Art ist.
(Nichtamtliche Leitsätze)
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