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Urteil Altbau Berlin
Schlagworte
Altbau Berlin; Ausbau; Umbau; neugeschaffener Wohnraum
Leitsätze
1. Beim Ausbau eines bestehenden Gebäudes liegt neugeschaffener Wohnraum nur dann vor, wenn die einzelnen Wohnräume vorher nicht mehr für Wohnzwecke geeignet waren.
2. Zum Nachweis dazu ist eine vergleichende Darstellung des Zustands vor und nach dem Umbau erforderlich.
3. Der Bescheid einer öffentlich-rechtlichen Bewilligungsstelle (WBK) hindert die Zivilgerichte nicht, preisfreien Altbau anzunehmen.
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