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9 C 434/97 - Darlegungslast bei angeblich überhöhter Miete; Mietpreisüberhöhung; unangemessen hohe Entgelte; geringes Angebot an WohnraumLeitsatz: Keine Ausnutzung eines geringen Angebots im Sinne des § 5 WiStG bei Mietvertragsabschluß im März 1996.AG Wedding27.11.1997
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5 C 266/97 - Klagebefugnis für Ehefrau bei Auszug des Ehemannes; Mietminderung einschließlich Betriebskosten; Umfang der Instandhaltungspflicht des Vermieters bei BadverfliesungLeitsatz: 1. Ist der frühere Ehemann schon vor Jahren aus der Wohnung ausgezogen, ist die in der Wohnung verbliebene Ehefrau hinsichtlich mietrechtlicher Ansprüche allein klagebefugt. 2. Die Minderung ist an der Miete einschließlich der Betriebskosten zu berechnen. 3. Der Vermieter erfüllt seine Instandhaltungspflicht nicht dadurch, daß er nach Sanierungsarbeiten nur eine Wand des Bades andersfarbig neu verfliest.AG Neukölln26.11.1997
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19 C 243/97 - Mietpreisüberhöhung grundsätzlich nicht bei Luxuswohnraum; unangemessen hohe Entgelte; berechtigte Eigenkapitalverzinsung von 8 %Leitsatz: 1. Eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG scheidet für Luxuswohnraum aus; geschützt werden nach dieser Vorschrift nur Bezieher von Minimaleinkommen. 2. Der Vermieter handelt grundsätzlich rechtmäßig, wenn er die Miete mit einer Eigenkapitalverzinsung von 8 % kalkuliert.AG Tempelhof-Kreuzberg25.11.1997
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3 C 940/96 - Wohnungsvermittlung; Provisionsanspruch; Provision; Belegungsrecht; ModernisierungsvereinbarungLeitsatz: Für eine mit öffentlichen Mitteln modernisierte Wohnung, für die ein Belegungsrecht der Gemeinde sowie eine Mietobergrenze vereinbart ist, kann der Makler aus der Vermittlung eines Mietvertrags selbst dann keinen Provisionsanspruch gegen den Wohnungssuchenden geltend machen, wenn die Gemeinde von dem Belegungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat.AG Mühlhausen19.11.1997
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- 317 b C 334/97 - Untermiete; Untermietzuschlag; MietzuschlagLeitsatz: Die Vereinbarung eines Untermietzuschlags in Höhe von 100 DM für jeden Untermieter bereits im Mietvertrag ist unwirksam.AG Hamburg-Altona18.11.1997
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3 C 416/97 - Duldungspflicht; VerbesserungsmaßnahmenLeitsatz: Der Mieter hat unter Umständen eine Duldungspflicht hinsichtlich einer baulichen Maßnahme am Gebäude, durch die der Zugang zur Wohnung des Mieters verbessert wird.AG Dülmen11.11.1997
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216 C 40/97 - Haustürwiderrufsgesetz; Widerruf; Widerrufsrecht; konkludente Zustimmung; Mietvertragsänderung; geschäftsmäßig; Mietvertrag; BeweislastLeitsatz: Dem im Sinne des HaustürWG geschäftsmäßig handelnden Vermieter obliegt der Beweis, daß ein Mietvertrag in der Wohnung des Mieters ohne vorherige Bestellung vereinbarungsgemäß geändert worden ist und daß der Mieter die Initiative zur Vertragsänderung ergriffen hat. Ohne diese Beweise ist davon auszugehen, daß der Mieter der Verhandlungssituation nicht gewachsen war, so daß ein Widerrufsrecht nach dem HaustürWG gegeben ist. In der bloßen Mietzahlung durch den Mieter während des Schwebezustandes des Vertrages liegt keine konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung.AG Köln11.11.1997
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6 C 443/97 - Zweifamilienhaus, Sonderkündigungsrecht, Eigentumsanlage, WohnungseigentumsanlageLeitsatz: Auch eine Umwandlung eines Zweifamilienhauses in eine aus zwei Wohneinheiten bestehende Wohnungseigentumsanlage läßt das Recht zur Kündigung der vermieteten Wohnung gem. § 564 b Abs. 4 BGB unberührt, wenn der Sondereigentümer der vermieteten Wohnung in dem Gebäude wohnt.AG Bonn07.11.1997
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5 C 127/97 - Dienstwohnung; Pastorat; Geistlicher; Besitzrecht; Pfarrstelle; PastoratsvorschriftenLeitsatz: Das Besitzrecht eines Geistlichen an der Dienstwohnung (dem Pastorat) als Inhaber einer Pfarrstelle gründet auf Zuweisung. Mit Beendigung des pfarramtlichen Dienstes ist der Geistliche zur Räumung des Pastorats auf Aufforderung des Kirchenamts verpflichtet. Er hat kein Besitzrecht gegenüber dem Herausgabeanspruch der Kirchengemeinde nach den landeskirchenrechtlichen Pastoratsvorschriften (hier: Nordelbische Landeskirche).AG Bad Bramstedt06.11.1997
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1 C 479/97 - Vertragsverlängerung; Gewährung; Räumungsfrist; Fortsetzung; Mietverhältnis; KündigungLeitsatz: Die stillschweigende Vertragsverlängerung nach Gewährung einer Räumungsfrist ist von Amts wegen zu beachten.AG Haßfurt06.11.1997